Schenkkreis-Morde: Staatsanwalt fordert lebenslängliche Haftstrafen
Es handle sich um eines der schlimmsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte, sagte der Ankläger im Prozess um die Tötungsdelikte von Grenchen. Dabei warf er auch die Frage einer Verwahrung auf.
Der Staatsanwalt fordert für die drei Angeklagten im Dreifachmord von Grenchen (SO) lebenslängliche Haftstrafen. Der 35- jährige ehemalige Spitzensportler Patric S., der 27-jährige Guido S. sowie die 51-jährige Ruth S. sollen für immer hinter Gitter. Die beiden angeklagten Männer nahmen die Strafanträge regungslos hin. Die Frau schüttelte mehrmals den Kopf. Aus Sicherheitsgründen liessen die Polizisten den Männern die Fussfesseln auch im Gerichtssaal an.
Es handle sich zweifelsohne um eines der schlimmsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte, sagte Staatsanwalt Jan Gutzwiller in seinem Plädoyer. Das Verbrechen vom 5. Juni 2009 habe die Schweiz erschüttert. Unter anderem wegen mehrfachen Mordes, qualifizierten Raubes und strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub und Mord sollen die beiden Männer und die Frau lebenslänglich ins Gefängnis.
Patric S. hatte im Prozess erneut gestanden, die 55-jährige Margrit D. und ihren 60-jährigen Ehemann getötet zu haben. Der Mann wurde erschossen, die Frau erstickt. Auch der 27-jährige Guido S. ist geständig, die 35-jährige Tochter des Ehepaares D. erstickt zu haben. Staatsanwalt Gutzwiller thematisierte die Frage einer Verwahrung. Er verzichtete jedoch bei beiden angeklagten Männern, eine Verwahrung zu fordern.
Staatsanwalt hält Aussagen der Männer für glaubwürdiger
Im Prozess stünden die Aussagen der Männer den Aussagen der Frau gegenüber, sagte Gutzwiller. Im Gegensatz zu jenen der Frau hätten die Aussagen der Männer überzeugt. Die Männer seien geständig und hätten reinen Tisch gemacht. Zumal sie die Tötung der Familie gestanden hatten, hätten sie ihren Kopf unmöglich durch Falschaussagen aus der Schlinge ziehen können, führte Gutzwiller aus. Er machte zudem die enge Beziehung der Angeklagten zur Frau geltend.
Für den 27-jährigen Guido S. sei die 51-jährige Ruth S. wie eine Ersatzmutter gewesen, und für den 35-jährigen Patric S. wie eine Schwester. Man liefere die «Mutter» oder «Schwester» nicht wider besseres Wissen ans Messer, hielt Gutzwiller fest. Die Frau hatte stets in Abrede gestellt, die Morde im Zusammenhang mit dem Überfall in Auftrag gegeben zu haben.
«Schwere Persönlichkeitsstörung» bei Guido S.
Zu Beginn des dritten Prozesstages war der psychiatrische Gutachter über die Persönlichkeiten der drei Angeklagten befragt worden. Die 51-jährige Ruth S. habe in den Befragungen verschiedene Facetten gezeigt, sagte Lutz-Peter Hiersemenzel, Leitender Arzt des Fachbereichs Forensik der Psychiatrischen Dienste des Kantons Solothurn. Gemäss dem Gutachten liegt bei Ruth S. eine Persönlichkeitsakzentuierung vor, also eine schwächere Form der Persönlichkeitsstörung. Über die Rolle der als Drahtzieherin des Dreifachmordes Beschuldigten war nichts Neues zu erfahren.
Die Befragung des Gutachters verlief zäh. Der Verteidiger des 27-jährigen Guido S. verzichtete ganz auf Fragen. Er hält den Gutachter für befangen und forderte wie bereits am ersten Prozesstag ein psychiatrisches Obergutachten über seinen Klienten. Bei Guido S. stellte das Gutachten eine «schwere Persönlichkeitsstörung» fest. Offenbar ist die Prognose so ungünstig, dass der Gutacher dem Gericht empfiehlt, die Anordnung einer Verwahrung des 27-jährigen Gelegenheitsarbeiters zu prüfen.
Patric S. hat «Fantasien eigener Grossartigkeit»
Einzig zum ehemaligen Spitzensportler Patric S. gab es neue Erkenntnisse. Dieser habe angegeben, bei der Tatausübung Wut und Ärger wegen der Schenkkreise und des verlorenen Geldes gefühlt zu haben. Dies sei zwar neu, müsse jedoch nicht zu Änderungen in seinem Gutachten führen. Der Verteidiger des 35-jährigen Schweizers befragte Hiersemenzel zu den Auswirkungen von Anabolika und Testosteron auf Aggressivität. Er habe keine Hinweise für eine erhöhte Aggressivität feststellen können, sagte der Gutachter in der Befragung durch den Gerichtsvorsitzenden.
Dagegen soll Hiersemenzel bei Patric S. narzisstische, dissoziale und histrionische Persönlichkeitszüge diagnostiziert haben, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Der Ex-Hammerwerfer zeige «Fantasien eigener Grossartigkeit». Wie bei Ruth S. stellte das Gutachten bei Patric S. eine Persönlichkeitsakzentuierung fest.
SDA/vin
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