Schenkkreis-Morde: Lebenslänglich für alle drei
Knapp drei Jahre nach dem Dreifachmord von Grenchen SO haben alle drei Angeklagten die Höchststrafe kassiert. Die Verurteilten nahmen den Richterspruch ohne Regung hin.
Knapp drei Jahre nach dem Dreifachmord von Grenchen SO haben alle drei Angeklagten die Höchststrafe kassiert. Die beiden geständigen Männer und die Drahtzieherin erhielten lebenslängliche Freiheitsstrafen. Die Verteidiger kündigten umgehend Berufung an.
Das Gericht sprach den 35-jährigen ehemaligen Spitzensportler sowie den 27-jährigen ungelernten Koch und die 51-jährige Frau des mehrfachen Mordes, des qualifizierten Raubes sowie der mehrfachen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub schuldig.
Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann im Normalfall frühestens nach 15 Jahren ein Antrag auf eine bedingte Haftentlassung gestellt werden. Die beiden Männer sassen seit längerem im vorzeitigen Strafvollzug.
Die Frau befand sich vor dem Prozess auf freiem Fuss, weil ihr Verteidiger die Haft bis vor Bundesgericht angefochten hatte. Sie wurde direkt nach der Urteilseröffnung abgeführt. Ihr Verteidiger will die Sicherheitshaft erneut anfechten.
Gerichtspräsident: «Grausam und kaltblütig»
Das Tötungsdelikt zeige eine «von Egoismus geprägte Geringschätzung fremden Lebens», sagte François Scheidegger, Präsident des dreiköpfigen Amtsgerichts Solothurn-Lebern, bei der Urteilseröffnung am Freitag.
Alle drei seien in ihren Rollen massgeblich an der Tat beteiligt gewesen, so dass die Tat ohne einen der Beteiligten nicht hätte ausgeführt werden können, hielt Scheidegger fest. Das Motiv sei bei allen drei Verurteilten Geld gewesen.
Das Trio hatte sich bei der in verbotene Schenkkreise verwickelten Familie viel Bargeld erhofft. Alle Verurteilten hatten sich an Schenkkreisen beteiligt. Die drei Verurteilten erbeuteten jedoch lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.
Das Ersticken durch Plastiksäcke sei «besonders grausam und kaltblütig» gewesen. Dadurch hätten die Opfer unnötige Qualen erlitten.
Beim Dreifachmord am 5. Juni 2009 waren die 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter mit Plastiksäcken erstickt worden. Der 60- jährige Ehemann wurde mit einem Kopfschuss getötet.
Die drei Verurteilten nahmen den Richterspruch ohne Regung entgegen. Den beiden Männern wurden wie bereits im viereinhalbtägigen Prozess Anfang Mai die Fussfesseln nicht abgenommen.
Gericht sieht Frau als Drahtzieherin
Die verurteilte Frau hatte die ihr vorgeworfene Rolle der Drahtzieherin stets bestritten. Die beiden Männer hatten die Morde zugegeben und vor Gericht erneut ein Geständnis abgelegt. Dabei hatten sie die Frau übereinstimmend als «General» bezeichnet.
Das Gericht schenkte der Schilderung der beiden Männer mehr Glauben. Sie sei nicht bloss Tippgeberin, sondern «Denkerin und Lenkerin des Verbrechens gewesen», sagte Scheidegger.
Sie sei an der Entschlussfassung, der Planung und der Organisation der Tat massgeblich beteiligt gewesen. Auch am Mittag des 5. Juni - wenige Stunden vor dem Tötungsdelikt - habe sie einen neuen Tatplan vorgestellt.
Verteidiger unterlegen
Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwalt Jan Gutzwiller. Er hatte für alle drei Angeklagten lebenslängliche Freiheitsstrafen gefordert und zeigte sich nach der Urteilseröffnung zufrieden.
Die Verteidiger unterlagen auf der ganzen Linie. Alle drei kündigten noch zum Ende der Urteilseröffnung Berufung an. Der Anwalt des 27-Jährigen hatte eine Freiheitsstrafe zwischen 12 und 16 Jahren gefordert.
Der Verteidiger des ehemaligen Spitzensportlers hatte auf einen Strafantrag verzichtet. Der Verteidiger der 51-Jährigen hielt eine bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafe für angemessen. Er forderte für seine Mandantin einen Freispruch von den zentralen Anklagepunkten.
Gerichtspräsident nimmt Gutachter in Schutz
Das Gericht wies sämtliche Anträge der Verteidiger ab. Darunter auch einen Antrag wegen angeblicher Befangenheit des psychiatrischen Gutachters. Dieser Antrag war vom Anwalt des 27-Jährigen gestellt worden.
Ein weiterer Antrag vom Verteidiger des 35-Jährigen nach einem zusätzlichen Gutachten über die Auswirkungen der Substanzen wurde deshalb ebenfalls abgelehnt.
Die Gutachten seien von einem erfahrenen und sachverständigen Forensiker erstellt worden, hielt der Präsident des Amtsgerichts fest. Er stärkte damit dem Gutachter Lutz-Peter Hiersemenzel, der im Prozess heftig kritisiert worden war, den Rücken.
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