Schawinski blitzt vor Gericht ab
Der Journalist hatte Millionen in die Marke seines Senders Radio 1 investiert. Im Logostreit erlitt Roger Schawinski nun eine gerichtliche Niederlage. Dies ausgerechnet gegen seinen Arbeitgeber SRF.

Niederlage für den Medienpionier: Vergangene Woche hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern seine Klage abgeschmettert. Roger Schawinski, Talkmaster beim Schweizer Fernsehen («Schawinski»), klagte im Herbst gegen Radio SRF und damit gegen seinen eigenen Arbeitgeber. Das Signet von Radio SRF 1, vormals DRS 1, ähnele zu sehr seinem eigenen Sender Radio 1, lautete sein Vorwurf. Er habe persönlich Millionen Franken in die Marke seines Zürcher Senders investiert.
Nun muss der SRG-Sender Radio SRF sein Signet nicht ändern. In der Urteilsbegründung der Behörde heisst es unter anderem, es sei unwahrscheinlich, dass Schawinskis Regionalsender jemals landesweite Bekanntheit erlange. Somit sei eine Ähnlichkeit mit Radio SRF 1 auch kein Problem.
Schawinski reagiert erstaunt über das Verdikt aus Bern. Immerhin habe er wieder etwas gelernt: «Offenbar werden Regionalsender diskriminiert.» Das Urteil sei insbesondere auch deswegen absurd, weil der Bund mit seiner Gesetzgebung ja gerade verhindert habe, dass sich Radiosender wie der seine national verbreiten können. Doch Roger Schawinski gibt sich nicht geschlagen: Er erwägt nun einen Weiterzug des Falles bis vor Bundesgericht.
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