Social-Media-ShitstormSBB bedauern unglücklichen Masken-Tweet
Auf der Internetplattform schrieb ein SBB-Mitarbeiter, dass die Maskenpflicht im Zug nicht kontrolliert werde – die Kritik an dem Tweet war gross.

Ein Twitter-Nutzer tat seinen Ärger über Maskenverweigerer im öffentlichen Verkehr in einem Tweet kund. Er berichtete von einer Freundin, die im Zug von Zürich nach Hannover gesessen sei. Sie habe eine Reisegruppe gesehen, die bis Basel ohne Maske gefahren sei. Der Zugbegleiter habe sie nicht dazu aufgefordert, eine Maske zu tragen. Auf der deutschen Seite der Grenze seien dann alle Reisenden ohne Maske und Zertifikat aus dem Zug befördert worden.
Der Tweet wurde rege geteilt. Wohl daher schaltete sich auch der offizielle SBB-Kanal mit einer Antwort ein: «Jeder ist selbst dafür verantwortlich, eine Maske im ÖV zu tragen. Es werden keine Maskenkontrollen gemacht. Allfällige Bussen verteilt nur die Kantons-, Stadt- oder Gemeindepolizei. Ich wünsche dir ein erholsames Wochenende.»
Diese Auskunft sorgte auf der Internetplattform für helle Aufregung, zahlreiche Twitter-Nutzer empörten sich über diese Antwort. So etwa der Solothurner Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt. Solche Tweets würden dem Bahnpersonal nicht helfen, das jeden Tag versuchen würde, die Maskenpflicht im Zug durchzusetzen. Andere Twitter-Nutzer regten wiederum an, dass jeder Reisende dafür sorgen könne, dass Bahnpassagiere ohne Maske auf die Tragepflicht aufmerksam gemacht werden.
Die SBB ruderten später auf Twitter zurück. «Die ursprüngliche Antwort auf Twitter war nicht korrekt und hat für Verwirrung gesorgt, dies bedauern wir», so ein SBB-Sprecher. Die Bahn habe die ursprüngliche Antwort auf Twitter später richtiggestellt.
Konsequenzen für den Mitarbeiter habe der Fehler nicht. Aber: «Wir werden analysieren, wie es zur ursprünglich falschen Aussage gekommen ist, um solche Fälle in Zukunft möglichst zu verhindern», teilt der Sprecher mit.
Korrekt ist laut den SBB nämlich Folgendes: «Kundenbegleiterinnen und -begleiter machen Reisende, die keine Maske tragen oder diese nicht korrekt aufgesetzt haben, durchaus auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam.»
Das Personal könne bei einer Weigerung, die Maske anzuziehen, das Sicherheitspersonal beiziehen. Kontrolliert wird die Pflicht im Fernverkehr von den Kundenbegleiterinnen und -begleitern. Im unbegleiteten Regionalverkehr fänden regelmässige Kontrollen durch die Transportpolizei oder das Sicherheitspersonal statt.
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