Sanktionen gegen Spitzenschwinger
Die Werbekommission des Eidgenössischen Schwingerverbandes hat gegen Jörg Abderhalden, Arnold Forrer, Christian Stucki und Stefan Burkhalter Bussen ausgesprochen.

Die vier Schwinger sollen sich für Werbekampagnen zur Verfügung gestellt haben, die zuvor der zuständigen Werbekommission nicht zur Bewilligung vorgelegt worden sind.
Seit diesem Jahr verfügt der Eidgenössische Schwingerverband über ein Werbereglement, das von den Aktivschwingern verlangt, dass sie für Werbekampagnen die Konditionen offenlegen und bei der Kommission die entsprechende Bewilligung einholen.
Gemäss der Werbekommission sind Abderhalden, Forrer, Stucki und Burkhalter der verlangten Offenlegung in je einem Fall nicht oder nur unvollständig nachgekommen. Sie wurden aufgefordert, bis am 16. Juni eine Busse und eine Abgabe an den Verband zu entrichten. Andernfalls würden sie in der Zeit vom 19. Juni bis 18. Juli 2010 mit einer Sperre belegt werden.
si/fal
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