Rückschlag für Schaffhauser Kindergärtnerinnen
Das Bundesgericht hat im Rahmen einer öffentlichen Beratung entschieden, dass die Löhne der älteren Lehrkräfte nicht diskriminierend sind.

Die langgedienten Schaffhauser Kindergärtnerinnen haben vor dem Obergericht nicht glaubhaft machen können, dass ihre Löhne diskriminierend sind. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht bei einer öffentlichen Beratung gelangt. Der Fall geht nun zurück ans Obergericht.
Das Obergericht wird aber prüfen müssen, ob allenfalls das Gleichbehandlungsgebot verletzt worden ist, als die Kindergärtnerinnen mit langer Berufserfahrung in das neue Lohnsystem eingereiht wurden.
Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat den Entscheid am Mittwoch mit drei zu zwei Stimmen gefällt und damit eine Beschwerde des Schaffhauser Regierungsrats teilweise gutgeheissen.
Das Schaffhauser Obergericht hatte im Dezember 2016 entschieden, dass die seit November 2005 ausbezahlten Löhne an die 24 beschwerdeführenden Kindergärtnerinnen die Lohngleichheit verletzten. Sie wiesen die Sache deshalb an den Regierungsrat zur Festlegung diskriminierungsfreier Löhne zurück. (Urteil 8C_56/2017 vom 21.02.2018)
SDA/nag
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