Bundesgericht kippt MieterschutzRückkehrrecht für Basler Mieter ist verfassungswidrig
Das Bundesgericht musste eine Beschwerde zum neuen Basler Wohnraumfördergesetz prüfen – und streicht das Rückkehrrecht.

Es war eine der zentralen Forderungen bei der letzten grossen Basler Wohnschutzdebatte: Gerade ältere Mieterinnen und Mieter sollten vor der Verdrängung aus ihrem Heim geschützt werden. So wollte man Dramen wie am Schorenweg, als 400 Mieter die Kündigung erhielten, verhindern.
Die entsprechende Initiative des Basler Mieterverbands («Ja zum echten Wohnschutz») wurde im November 2021 von der Bevölkerung angenommen. Seit Mai 2022 gilt das neue Gesetz, das nebst schärferen Bestimmungen bei Sanierungen auch ein Rückkehrrecht für Mieter vorsieht.
Ebendieser Paragraf ist nun als verfassungswidrig beurteilt worden: Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem Urteil, das an diesem Freitag publiziert worden ist. Ein Basler Hauseigentümer hatte nämlich eine Beschwerde gegen die neuen Gesetzesbestimmungen eingereicht. Diese wurde teilweise gutgeheissen und die Rückkehrrecht-Bestimmung per sofort aufgehoben.
Das Bundesgericht argumentiert, dass dieses Rückkehrrecht in erster Linie das Verhältnis zwischen Privaten betreffe. Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern sei jedoch «bundesrechtlich abschliessend geregelt». Mit anderen Worten: Der Kanton kann in diesem Punkt keine vom Obligationenrecht abweichenden Bestimmungen erlassen.
Mieterschutz abgeschwächt, doch der Mieterverband jubelt
Obwohl der Schutz für Basler Mieterinnen und Mieter mit dem Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts per sofort geschwächt geworden ist, jubelt der Mieterverband. Das Rückkehrrecht sei von Anfang an ein Schwachpunkt der Gesetzesänderung gewesen, sagt Patrizia Bernasconi, Geschäftsleiterin des Basler Mieterverbands, gegenüber der BaZ. Der Paragraf mit dem Rückkehrrecht sei einzig eine Erfindung des Regierungsrats gewesen. Man habe die Formulierung dann zwar in den Initiativtext übernommen. Aber eigentlich brauche es dieses Recht gar nicht, «wenn unser Gesetz richtig angewendet würde», sagt Bernasconi. Vermieter hätten gar keinen Anlass, ihren Mietern zu kündigen, wenn man ihnen grosse Renditesanierungen sowie Veränderungen des Wohnungsgrundrisses erst gar nicht erlauben würde.
Und eben an diesem Punkt setze die Regierung das neue Gesetz nicht korrekt um, wie der Mieterverband schon seit Monaten kritisiert. In einer Medienmitteilung vom Freitag frohlockt der Mieterverband deshalb, dass der Entscheid des Bundesgerichts eine «schwere Niederlage» für die Basler Regierung sei. Die Regierung sieht das anders. Regierungssprecher Marco Greiner sagt auf Anfrage: «Das erschliesst sich nicht. Die vom Bundesgericht gestrichene Bestimmung war im Initiativtext enthalten.» Über das weitere Vorgehen kann er keine Aussagen machen, da das Urteil eben erst ergangen ist.
Weiteres Verfahren hängig
Der Mieterverband indes sieht im Urteil eine Bestätigung dafür, dass seine Wohnschutzinitiative – abgesehen vom Rückkehrrecht – vom Bundesgericht «fast ganz gestützt» wird und dieses sein «ausgeklügeltes Konzept gegen Renditesanierungen» stärke. Einwände betreffend die Eigentumsgarantie seien «somit endgültig vom Tisch».
Das ist allerdings nicht korrekt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Basler Hauseigentümers nur so weit geprüft, wie es um Paragraf 8a Absatz 3 des Wohnraumfördergesetzes geht. Dort regelt das Gesetz, dass eine Bewilligung zur Sanierung einer Liegenschaft erteilt wird, wenn den Mietparteien das Recht zur Rückkehr zugestanden wird und Mietzinse wie im Gesetz geregelt eingehalten werden. Sämtliche andere Beschwerdepunkte seien vom Einsprecher nicht rechtsgenüglich begründet worden, weshalb auf die Beschwerde nicht einzutreten sei.
Hängig ist noch ein Verfahren beim Basler Appellationsgericht. Besagter Hauseigentümer hat dort nämlich gleichzeitig eine Beschwerde gegen die neue Verordnung über den Schutz von Wohnraum eingereicht.
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