rster branchenübergreifender GAV ein «Meilenstein» Sozialpartner begrüssen Regelung für 300'000 Temporärarbeiter
Die Sozialpartner sind insgesamt zufrieden mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die rund 300'000 Temporärarbeiter in der Schweiz.
Für die Gewerkschaften besteht mehr Schutz und Sicherheit, für die Arbeitgeber herrscht mehr Klarheit. Aus Arbeitgebersicht nannte Charles Bélaz, Präsident der Organisation Swissstaffing, den GAV «einen Meilenstein». «Die Sozialpartner können ihre Probleme untereinander lösen», sagte Bélaz am Dienstag vor den Medien in Zürich. Die Gewerkschaften sprachen von einem «grossen sozialen Fortschritt». Steigender Bedarf an Flexibilität und Anforderungen an die Ausbildung würden die Branche in Zukunft prägen, sagte Bélaz. Der GAV schaffe nun klare Verhältnisse und könne dazu beitragen, das Image der Zeitarbeitsfirmen zu verbessern. Die Arbeit in der Temporärbranche werde dank des GAV attraktiver. Vertrag ist «Neuland» Nach jahrelangen Verhandlungen der Sozialpartner hat der Bundesrat den GAV vergangene Woche für allgemeinverbindlich erklärt. Im ersten branchenübergreifenden GAV der Schweiz sind unter anderem Mindestlöhne von 16,45 bis 23,59 Fr. pro Stunde, fünf Wochen Ferien für Arbeitnehmer über 50 Jahre sowie ein Krankentaggeld festgeschrieben. Laut Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, betreten die Sozialpartner mit dem Vertrag Neuland. «Für Unia ist der Vertrag ein wirksames Instrument gegen Sozial- und Lohndumping», sagte er. Temporärarbeit sei wegen möglichen Lohndumpings, hoher Unfallanfälligkeit und kurzer Kündigungsfristen eine «prekäre» Arbeit. Der GAV löse aus Sicht der Unia nicht alle Probleme, bringe aber klar einen Fortschritt. Das Regelwerk rücke das Ziel der Gewerkschaften, dass Temporärarbeiter die gleiche Stellung haben wie Festangestellte, aber deutlich näher, sagte Unia-Geschäftsleitungsmitglied Vania Alleva. «Für die Temporärmitarbeiter bringt das neue Vetragswerk zusätzlichen Schutz», sagte Alleva. Rasche Umsetzung Bei der Einführung der GAV und dessen Überwachung drängt die Zeit. «Die schwierigste Aufgabe ist die Anpassung der Arbeitsverhältnisse», sagte Swissstaffing-Direktor Georg Staub. Der GAV gilt bereits ab 1. Januar 2012. Swissstaffing hat laut Staub einen Musterarbeitsvertrag für die Branche erstellt.
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