Rote Flächen und Pflästerungen
Manche Fussgänger-Übergänge sind nicht mit Zebrastreifen markiert, sondern mit roten Flächen oder Pflästerungen. Dies sind blosse Gestaltungsmittel ohne rechtliche Bedeutung. Das heisst: Dort haben Autofahrer und nicht Fussgänger Vortritt. Laut Thomas Schweizer von Fussverkehr Schweiz können Fussgänger diese Markierungen falsch interpretieren. «Glauben sie, hier Vortritt zu haben, kann es gefährlich werden.» Im Kanton Zürich gibt es keine roten Flächen. Ein Beispiel dafür findet sich indes in Neuenegg im Kanton Bern: Rote Belagseinfärbungen zeigen den Dorfplatz an, wo mit vielen Passanten zu rechnen ist. Beim Bahnhof Uster soll eine Pflästerung die Autofahrer sensibilisieren, dass Fussgänger die Tempo-30-Strasse überall überqueren können. Im Kanton Neuenburg sind einige Zebrastreifen mit einer roten Fläche besonders markiert. Solche zusätzlichen Ausstattungen von Zebrastreifen beurteilt Thomas Schweizer kritisch: Sie reduzierten die Gefahren nicht. Im Gegenteil, sie könnten sich sogar negativ auf die herkömmlichen Zebrastreifen auswirken. Rüste man alle Streifen auf, verpuffe der Effekt. «Die Gefahren lassen sich nur mit kürzeren Querungsdistanzen und Temporeduktion einschränken», sagt Schweizer. (mom)
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