
Roger Federer will sich, die Schweiz weiss es längst, bei Rapperswil ein neues Heim hinstellen lassen. Und wie es sich für den berühmtesten Schweizer gehört, baut er auf Superlative: ein 23 Tennisplätze grosses Terrain, direkter Seeanstoss, 40 Meter Strand nennt Federer sein Eigen.
Aus der Sicht von Rives Publiques kann der Tennisstar aber keinen Anspruch auf diesen Uferstreifen erheben. Denn der See gehöre allen, sagt der am Genfersee aktive Verein. Und dazu zähle eben auch sein Rand, etwa zwei Meter breit. Rives Publiques beruft sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2001, der vom öffentlichen Gewässer und seinem Bett als «unzertrennlicher Einheit» spricht.
Diese Interpretation wird von der Gegenseite angezweifelt. Und die Seeanstösser pochen auf ihr Recht auf Eigentum. Durchaus nachvollziehbar. Wer will schon neugierige Fremde durch seinen Garten spazieren sehen? Und bei Roger Federer kann man davon ausgehen, dass eine Badegemeinschaft mit Mirka und den vier Zwillingen so manchen Zaungast interessieren könnte.
Was tun? Es ist vertrackt wie ein ausgeglichener Fünfsätzer. In die Offensive gehen oder abwarten?
Da hilft nur ein überraschender Befreiungsschlag.
Es scheint auf jeden Fall so, dass der Tennisstratege diesen Angriffsball für einmal nicht antizipiert hat. Denn das Volk, Federers Fanbasis, ruft in dieser Sache fast einstimmig: Der See gehört allen! Private müssen, wie am Neuenburgersee, ihre Zäune niederreissen. Die zwei Meter direkt am Wasser darf in der basisdemokratisch organisierten Schweiz kein Einzelner besitzen.
In einer solchen Situation hilft nur ein völlig überraschender Befreiungsschlag: Roger Federer sollte den Weg frei machen. Freiwillig. Er würde sich damit in der Nachbarschaft von Milliardären wie Jorge Lemann oder den Schmidheinys als volksnaher, unprätentiöser Superreicher profilieren.
Und sich so endgültig für eine Heiligsprechung empfehlen.
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Roger, mach den Weg frei!
Federer soll den Seezugang seines neuen Anwesens öffnen. Und so punkten.