Riklin kassiert Schuldspruch im Fall Mörgeli
Das Berner Obergericht hat die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Dies, nachdem sie in erster Instanz noch freigesprochen wurde.

Vor dem Berner Obergericht trafen heute zwei Zürcher Politiker aufeinander. SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und CVP-Ratskollegin Kathy Riklin beschuldigten sich gegenseitig. Für Mörgeli (SVP) war der Fall klar: «Ihr ist jedes Mittel recht, um mich zu diffamieren», sagte er über Riklin (CVP), die als Zürcher Universitätsrätin früher seine berufliche Vorgesetzte war. Von der Gegenseite tönte es ähnlich. Riklins Verteidigerin warf Mörgeli vor, eine unliebsame politische Gegnerin auf juristischem Weg ausschalten zu wollen.
In die Haare geraten waren sich die beiden Zürcher Parlamentarier im Zuge der inzwischen weit verzweigten Affäre Mörgeli. Dabei geht es im Kern um Mörgelis Arbeitsleistung als Leiter des medizinhistorischen Museums an der Universität Zürich und seine nachfolgende Entlassung. Am Rande der Herbstsession 2013 der eidgenössischen Räte äusserte sich Riklin gegenüber Journalisten in der Wandelhalle des Bundeshauses über Mörgeli.
Dieser sah das Amtsgeheimnis verletzt und klagte Riklin an. In erster Instanz wurde die Zürcher CVP-Nationalrätin letzten November freigesprochen. Mörgeli zog den Fall ans bernische Obergericht weiter. Dieses hat das Urteil nun gekippt und Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 380 Franken verurteilt.
Bezug auf geheimen Bericht
Konkret geht es um einen seinerzeit noch unveröffentlichten Bericht, in dem die wissenschaftliche Betreuung von Doktorierenden an der Universität Zürich und damit unter anderem auch um Mörgelis Arbeitsleistung thematisiert wurden. Auf Frage von Journalisten soll Riklin gesagt haben, dass es im Fall Mörgeli bald etwas Neues gebe und es für Herrn Mörgeli nicht gut aussehe.
Vor Gericht ging es nun darum, ob Riklin diese Aussage auf den damals noch geheimen, aber offenbar kurz vor der Veröffentlichung stehenden Bericht münzte oder nicht. Mörgeli und die Staatsanwaltschaft sehen den Bezug gegeben. Dass es für Mörgeli nicht gut aussehe, habe man nur in Kenntnis des Berichts abschätzen können, führte der Staatsanwalt ins Feld.
Das erstinstanzliche Regionalgericht war im vergangenen Herbst zum Urteil gelangt, dass Riklin die Aussage in allgemeiner Weise gemacht habe und damit nichts Geheimes ausgeplaudert.
SDA/hub
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