Rickenbach: Polizist darf nicht mehr auf Patrouille
Gegen den Polizisten, der einen Autodieb erschossen hat, läuft ein Strafverfahren. Trotzdem ist er wieder im Dienst – allerding nicht mehr auf Patrouille.

Der Polizist, der am 12. September auf der Ibergeregg im schwyzerischen Rickenbach einen Moldauer erschossen hat, muss sich wohl vor Gericht verantworten. Laut dem Schwyzer Staatsanwalt Paul Schmidig ist der Fall – ein Toter nach einer Polizeikontrolle – von solch grosser öffentlicher Bedeutung, dass im Zweifel für eine Anklage entschieden wird. «Ein Gericht soll darüber entscheiden», sagt Schmidig. Er hofft, dass die Untersuchungen bis Ende Jahr abgeschlossen werden können und der Fall 2013 vor das Kantonsgericht kommt.