Richtig Verzollen - auch nach Schengen
Trotz Schengen: Wer bei der Einfahrt Waren zu verzollen hat, muss diese auch weiterhin deklarieren. Bazonline erklärt, welche Freimengen in die Schweiz gebracht werden dürfen und wieviel Sie ins Ausland mitnehmen können.

Die Europäische Union hat auf den 1. Dezember die Reisefreimengen für Privatpersonen erhöht. Wer aus der Schweiz ins EU-Ausland reist, darf neu Einkäufe im Wert von 300 Euro (gut 460 Franken) mitnehmen. Erlaubt sind zudem 4 Liter Wein (bisher 2) und 16 Liter Bier.
Einschränkungen gibt es für Anwohner im Grenzgebiet oder Berufspendler. Diese müssen belegen, dass sie weiter als 15 Kilometer in die Schweiz gereist sind, um die volle Reisefreimenge beanspruchen zu können. Ansonsten gilt für sie eine Freimenge von 90 Euro, davon 30 Euro für Lebensmittel. Die Höchstmengen für Parfüm und Kaffee wurden abgeschafft.
Für die Wareneinfuhr in die Schweiz gilt:
Die Mehrwertsteuer beträgt jeweils 7.6 Prozent des Warenwerts
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch