Richter sollen Initiativen nicht vorprüfen
Volksinitiativen werden nicht schon vor der Unterschriftensammlung von Juristen begutachtet. Der Nationalrat bodigte einen entsprechenden Vorstoss der Freisinnigen Isabelle Moret und schlägt eine andere Lösung vor.

Der Nationalrat will nicht, dass Volksinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung von einer richterlichen Instanz für ungültig erklärt werden können. Er hat eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der FDP mit 101 zu 47 Stimmen bei 16 Enthaltungen abgelehnt.
Isabelle Moret (FDP/VD) wies vergeblich auf die Nachteile der heutigen Regelung hin. Heute entscheiden National- und Ständerat über die Gültigkeit, und zwar erst nach der Unterschriftensammlung. Für ungültig erklären können sie eine Initiative dann, wenn diese zwingendes Völkerrecht verletzt, etwa das Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei.
Nach Ansicht von Moret erfolgt die inhaltliche Prüfung von Initiativen zu spät, und das Parlament ist die falsche Instanz. Bei dessen Entscheiden flössen neben rechtlichen auch politische Überlegungen ein, sagte sie. Nur ein Gericht sei in der Lage sicherzustellen, dass eine rein rechtliche Überprüfung stattfinde.
Bundesgericht als mögliche Prüfinstanz
Welches Gericht diese Kompetenz erhalten würde, liess der Vorstoss offen. Moret schlug vor, dass es zum Beispiel eine für Verfassungsfragen zuständige Abteilung des Bundesgerichts sein könnte oder das Bundesgericht selbst. Die Mehrheit im Nationalrat überzeugte dies jedoch nicht. Hans Fehr (SVP/ZH) sprach von «Totengräberei an der Demokratie». Mit dem Nein des Nationalrats ist die parlamentarische Initiative vom Tisch.
Auch der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen. Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, dass ein Drittel der lancierten Volksinitiativen gar nie zustande komme, so dass die richterliche Prüfung umsonst wäre. Ausserdem würde eine solche Prüfung den Beginn der Unterschriftensammlung verzögern. Damit wäre es schwieriger, mit Volksinitiativen auf aktuelle Probleme zu reagieren.
Warnhinweis auf Unterschriftenbogen
Angenommen hat der Rat ein Postulat seiner Staatspolitischen Kommission, das allerdings bereits erfüllt ist. Der Bundesrat sollte in einem Bericht darlegen, welche Möglichkeiten es zur Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen gäbe. Diesen Bericht hat er jüngst vorgelegt.
Er schlägt vor, dass die Bundesverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung eine Einschätzung darüber abgeben könnte, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Das Ergebnis würde dann auf dem Unterschriftenbogen vermerkt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden also darauf hingewiesen, dass eine Initiative möglicherweise das Völkerrecht verletzt.
Kerngehalt der Grundrechte
Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll das Parlament Initiativen zudem nicht nur dann für ungültig erklären können, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzen. Es soll auch Begehren für ungültig erklären können, die den sogenannten Kerngehalt der verfassungsrechtlichen Grundrechte verletzen.
Eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe könnte mit dieser Regelung für ungültig erklärt werden. Nach wie vor für gültig erklärt würde hingegen die Minarett-Initiative. Diese tangiert zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt.
Auf Basis des Berichts werden National- und Ständerat entscheiden können, ob sie die Regeln entsprechend ändern wollen. Bei einer Verfassungsänderung hätte das Volk das letzte Wort. Mit der Frage des Verhältnisses von Landes- und Völkerrecht hat sich das Parlament bereits mehrfach beschäftigt. Letzten Herbst lehnte der Nationalrat es ab, in der Verfassung genau zu definieren, was unter den Begriff des zwingenden Völkerrechts fällt.
SDA/miw
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