Reuige Femen-Aktivistinnen aus der Haft entlassen
Weil sie ihre Brüste entblösst hatten, waren drei europäische Femen-Aktivistinnen in Tunesien zu Haftstrafen verurteilt worden. Nun entschuldigten sie sich – und kommen auf Bewährung frei.

Drei in Tunesien zu viermonatiger Haft verurteilte europäische Frauenrechtsaktivistinnen kommen auf Bewährung frei. Ein Gericht in der Hauptstadt Tunis setzte die Haftstrafen heute im Berufungsverfahren zur Bewährung aus, wie ein Anwalt der Aktivistinnen sagte.
Wie Anwalt Souhaib Bahri der Nachrichtenagentur AFP sagte, sollten die zwei Französinnen und die Deutsche noch in der Nacht aus der Haft entlassen werden.
Die Aktivistinnen waren vor zwei Wochen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie Ende Mai mit entblössten Brüsten vor dem Justizpalast in Tunis für die Freilassung einer tunesischen Femen-Aktivistin demonstriert hatten. Im heutigen Berufungsprozess entschuldigten sie sich dafür. «Ich bedauere die Tat und entschuldige mich», sagte die deutsche Aktivistin.
Von Kopf bis Fuss verhüllt
«Wir wollten die Tunesier nicht schockieren und werden es bestimmt nie wieder tun», ergänzte ihre französischen Kollegin. Bei der Anhörung waren die jungen Frauen in einen traditionellen Safsari gekleidet, der sie von Kopf bis Fuss verhüllte. «Das muslimische Recht untersagt derartige Handlungen», bekräftigte Richter Moez Ben Frej am Mittwoch.
Ein Anwalt der drei Frauen, Patrick Klugman, verlangte ihre umgehende Freilassung. Sie hätten es nicht für möglich gehalten, dass sie in einem Land, «das sich gerade für die Freiheit erhoben hat», mit ihrem Protest etwas riskieren würden. Die Femen-Mitglieder seien schon «viel zu lange» festgehalten worden.
SDA/rbi
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