Rentnerin fährt Rentnerin an
In Liestal kam es zu einem schweren Unfall auf einem Fussgängerstreifen, der in einer unübersichtlichen Linkskurve platziert ist. Dort kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen.

Eine 72-jährige Autofahrerin hat am Dienstagnachmittag in Liestal eine Frau auf einem Fussgängerstreifen angefahren. Die Sanität brachte die 84-Jährige mit erheblichen Verletzungen ins Spital.
Die Autolenkerin hatte die Frau auf dem Fussgängerstreifen kurz nach 13 Uhr bei der Verzweigung Rheinstrasse/Rebgasse zunächst übersehen, wie die Baselbieter Polizei am Mittwoch mitteilte. Obwohl sie in der Folge noch gebremst habe, habe die Autolenkerin nicht mehr rechtzeitig anhalten können. Die Fussgängerin betrat den Fussgängerstreifen aus Sicht der Fahrerin von der linken Seite.
Die Rheinstrasse beschreibt an dieser Stelle eine Linkskurve. Der Fussgängerstreifen liegt direkt in der Kurve. Autofahrer sehen aufgrund des Eckhauses auf der Kurveninnenseite wartende oder bereits den Fussgängerstreifen betretende Passanten erst im letzten Moment. Zumal der Fokus der Autofahrer bis zum Einbiegen in die Kurve eher der Verzweigung direkt geradeaus gelten dürfte.

Die Baselbieter Polizei schätzt den Fussgängerstreifen jedoch als keine besonders gefährliche Stelle im Strassennetz ein. «Der Fussgängerstreifen ist kein Unfallhotspot», sagt Mediensprecher Roland Walter. Zudem sei der Fussgängerstreifen signalisiert. Was die Polizeistatistik jedoch nicht verzeichnet, sind Beinaheunfälle und brenzlige Situationen, bei denen es nicht kracht.
Eine kurze interne Umfrage in der Redaktion fördert umgehend mehrere gefährliche Erlebnisse an dieser Stelle zu Tage, sowohl von Kollegen, die mit dem Auto unterwegs waren, als auch von Fussgängern. Eine Neuberuteilung der Situation in der Kurve, etwa eine Verschiebung des Fussgängerstreifen um einige Meter nach vorne oder nach hinten, steht derzeit laut Walter jedoch nicht an.
Autofahrein droht Strafe
Wer den Unfall verursacht hat, ist für die Polizei relativ eindeutig: «Wenn jemand mitten auf dem Fussgängerstreifen angefahren wird, ist es normalerweise der Autofahrer, der einen Fehler gemacht hat,» hält Walter generell fest. Abschliessend werde die Schuld jedoch von der Staatsanwaltschaft geklärt. Der 72-jährigen Autofahrer droht nun eine Busse. Auch eine administrative Massnahme, also der Entzug des Führerscheins, kommt wohl noch auf die Frau zu. Direkt nach dem Unfall durfte die Frau ihren Führerschein behalten. Eine vorläufige Abnahme wird laut Walter immer vor Ort geklärt und nur in schweren Fällen vollzogen, etwa wenn die Fahrerin alkoholisiert oder durch den Unfall traumatisiert und dadurch nicht mehr fahrfähig gewesen wäre.
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