Rekurse gegen Basler Tattoo erfolgreich
Die Baurekurskommission hat die Rekurse der Anwohner gegen das Basel Tattoo nachträglich gutgeheissen. Damit hat das Tattoo rückblickend ohne Bewilligung stattgefunden.

Die Baurekurskommission des Kantons Basel-Stadt hat heute über die Rekurse gegen die Bewilligung für das Basel Tattoo 2012 entschieden, nachdem im Spätherbst 2012 Gespräche zwischen den Parteien gescheitert sind. Das Basel Tattoo 2012 fand statt, nachdem den Rekursen im Mai 2012 die aufschiebende Wirkung entzogen worden war.
Nun wurden die Rekurse der Anwohner aus formellen Gründen gutgeheissen, wie die Baurekurskommission heute mitteilte. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Bewilligung für das Basel Tattoo 2012 nicht rechtmässig erteilt wurde. Einerseits wurde den Einsprechenden die Beschwerdelegitimation teilweise zu Unrecht verwehrt. Andererseits sei die Allmendverwaltung nicht zuständig zur Bewilligungserteilung, da es sich beim Kasernenareal nicht um Allmend handle, heisst es in der Mitteilung weiter.
Baubewilligung nötig
Beim Basel Tattoo handelt es sich gemäss Baurekurskommission um ein Vorhaben, das gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung einer Baubewilligung bedarf. Für die Erteilung von Baubewilligungen auf dem Kasernenareal ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig.
Im Bewilligungsverfahren für das Tattoo 2012 wurde zudem die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften nicht genügend geprüft, rügt die Baurekurskommission. Die materielle Frage, ob es sich beim Tattoo 2012 um ein bewilligungsfähiges Vorhaben handelte, könne bei dieser Ausgangslage nicht entschieden werden und müsse offen bleiben.
Bewilligung für 2013 noch nicht erteilt
Der Entscheid bezieht sich ausschliesslich auf das Tattoo 2012. Eine Bewilligung für das Basel Tattoo 2013 wurde bisher nicht erteilt und war nicht Gegenstand des Verfahrens, hält die Baurekurskommission fest. Die Organisatoren des Basel Tattoo wollen am Donnerstag dazu ausführlich informieren.
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