Rekurs gegen die Sexboxen
Drei Beschwerden waren gegen den Strichplatz in Altstetten eingegangen. Zwei sind erledigt – wegen Verfahrensfehlern.
Das war juristisch einfach: Das Baurekursgericht musste auf zwei der insgesamt drei Rekurse gegen die Einrichtung von Sexboxen in Altstetten für die Strassenprostitution gar nicht erst eintreten. Beide Beschwerden sind an Formfehlern gescheitert. Aus dem jüngsten Entscheid des Baurekursgerichts geht hervor, dass eine Rekurrentin abgeblitzt ist, weil sie ihre Beschwerde mit Verspätung erhoben hat.