Regierung soll Bundesrecht einhalten
Im Fall des Afghanen, der nicht ausgeschafft wird, leitet die Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen die Basler Regierung ein. Für die Junge SVP wurde damit eine Büchse der Pandora geöffnet.

Politisch endete die Geschichte in einem Debakel. Anhand einer nicht verpflichtenden Petition weigerte sich der Basler Regierungsrat, einen jungen Afghanen trotz gültigem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) in sein Erst-Asylland Österreich auszuweisen. Ein Entscheid von solcher Tragweite, dass sogar Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) die Regierung rügte und sie daran erinnerte, dass sie sich an Bundesrecht zu halten habe. Juristisch hat der Fall aber keine Konsequenzen für den Regierungsrat.