Rauchverbot tritt trotz Vollzugschaos in Kraft
St. Gallen hält am Rauchverbot ab 1. Oktober fest – trotz Chaos bei den Ausnahmebewilligungen. Mit renitenten Gemeinden will die Regierung «pragmatische Lösungen» finden.
Ab nächstem Mittwoch gilt in Restaurants des Kantons St. Gallen ein Rauchverbot – allerdings eines mit grosszügigen Ausnahmen. Wenn den Betreibern der Einbau eines Fumoirs nicht zumutbar ist, kann die Standortgemeinde Raucherbeizen zulassen.
Die Krux dabei: Während beispielsweise die Stadt St. Gallen Ausnahmegesuche sehr restriktiv bewilligt, sind andere Gemeinden äusserst grosszügig. Dritte wiederum lassen Raucherbeizen generell bis Ende 2009 zu – dies mit der Begründung, ein definitiver Entscheid sei unsinnig: Man müsse zuerst die Regelung auf Bundesebene abwarten. Zudem sei im eigenen Kanton noch eine restriktive Volksinitiative der Lungenliga am Laufen.
Heute hat nun das Kantonsparlament in einer dringlichen Debatte entschieden, wie es mit dieser desolaten Situation weitergehen soll. Das Resultat: Es bleibt alles beim Status quo. Die SVP wollte den Vollzugstermin des Rauchverbots verschieben und hatte damit aber keinen Erfolg. Und auch die SP fand keine Mehrheit für einen Vorstoss, der den schwammigen Ausnahmeparagrafen aus dem Gesetz streichen wollte.
Signal Richtung Zürich
Der Rat folgte damit der Regierung, die vehement davor gewarnt hatte, ein erst im vergangenen November verabschiedetes Gesetz nicht einmal in Kraft zu setzen. «Das schadet dem Vertrauen ins Parlament», sagte die Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann (SP). Und es gelte, ein Signal auszusenden in Richtung jener Kantone, in denen Rauchverbote ebenfalls zur Debatte stünden. Der Kanton Zürich stimmt am kommenden Wochenende über ein Gesetz mit analoger Ausnahmeregelung ab: Hier stünde es Kleinbetrieben mit maximal 35 Plätzen frei, sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal zu definieren.
Hoffen auf «vernünftige Kräfte»
Wie soll im Kanton St. Gallen das drohende Vollzugschaos nun verhindert werden? Sie vertraue darauf, «dass in den Gemeinden die vernünftigen Kräfte obsiegen werden», sagt Hanselmann. Im Übrigen werde man sich nicht auf «Kleinkriege» einlassen, sondern «pragmatische Lösungen» suchen. Wie das konkret geschehen soll, bleibt allerdings unklar. Die Regierung muss das Rauchverbot zwar beaufsichtigen, letztlich sind aber die Gemeinden für dessen Umsetzung verantwortlich. Im Klartext: Die lokalen Polizeiorgane müssen Wirte büssen, die sich nicht an das Verbot halten. Ob sie dies auch tun werden, bleibt zumindest in jenen Gemeinden eher fraglich, die am liebsten gleich flächendeckend Raucherbeizen zugelassen hätten.
So oder so wird der Kanton St. Gallen punkto Rauchverbot ein Flickenteppich sein. Hanselmann vertraut aber auf die generelle Antiraucherstimmung in der Bevölkerung. Auch da richtet sich ihr Blick Richtung Zürich. Dort wird am Wochenende auch über die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» abgestimmt, die ein generelles Rauchverbot fordert. Bei Abstimmungen über zwei Varianten habe in anderen Kantonen stets die schärfere Vorlage obsiegt. «Wenn dies auch in Zürich so ist, wird uns das beim Vollzug des eigenen Gesetzes helfen.»
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