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Raser von Schönenwerd: Der Rechtsstreit geht weiter

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Wegen vorsätzlicher Tötung hatte Staatsanwalt Rolf von Felten Gefängnisstrafen von bis zu acht Jahren gefordert.
Erstinstanzliche Strafe von fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis: Nekti T. (hinten im Auto) nach der Urteilseröffnung am Amtsgericht Olten-Gösgen im Oktober 2010.
Pierino Orfei, der Gerichtsvorsitzende im erstinstanzlichen Prozess am Amtsgericht Olten-Gösgen.

Bedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen

21-jährige Schweizerin zu Tode gekommen

SDA