Raser von Schönenwerd: Der Rechtsstreit geht weiter
Alle drei Autofahrer, die wegen des Raserunfalls von Schönenwerd SO verurteilt wurden, ziehen die Urteile des Amtsgerichts Olten-Gösgen an das Obergericht weiter.
Nachdem das Trio der 20-jährigen Männer die Urteile angefochten hat, geht nun auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Man habe am Dienstag bei drei Fällen die Anschlussappellation erklärt, teilte der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit. Er bestätigte damit verschiedene Medienberichte.
Die Staatswanwaltschaft, so Bänziger weiter, wolle in erster Linie sicherstellen, dass das Obergericht das vorinstanzliche Urteil nicht nur zu Gunsten, sondern auch zu Ungunsten der Beschuldigen verändern könne. Hätte sie keine Anschlussappellation erklärt, könnte das Obergericht ausschliesslich eine gleich hohe oder mildere Strafe aussprechen. Der Termin für den Berufungsprozess vor Obergericht steht noch nicht fest.
Bedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen
Ende Oktober hatte das Amtsgericht den Hauptangeklagten, einen Griechen, der vorsätzlichen Tötung, der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.
Die beiden Mitangeklagten, ein Türke und ein Kroate, wurden wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von je 28 Monaten verurteilt. Je acht Monate davon müssen sie im Gefängnis absitzen.
21-jährige Schweizerin zu Tode gekommen
Im Prozess hatte die Verteidigerin des Hauptangeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten gefordert. Die Verteidiger der Mittäter hatten auf Freispruch plädiert. Bei dem Unfall in der Nacht auf den 8. November 2008 war um 1.40 Uhr in Schönenwerd eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz eines korrekt fahrenden Autos. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt.
SDA
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