Raser und Einbrecher Amir B. muss 46 Monate ins Gefängnis
Der mehrfach vorbestrafte Serbe stand gestern erneut vor Gericht. Er zeigte weder Einsicht noch Reue und verstrickte sich in Widersprüche. Die Strafe fiel härter aus als vom Staatsanwalt beantragt.
Von Stefan Hohler Hinwil – Happige Strafe für Amir B.: Der 28-jährige landesweit bekannte Raser aus Schlieren ist gestern vom Bezirksgericht Hinwil mit insgesamt 46 Monaten bestraft worden – 19 Monate wegen Diebstahls, Hehlerei und Fahrens ohne Führerschein. Zudem muss der verheiratete zweifache Familienvater noch 9 Monate einer früheren Strafe absitzen. Eine bedingt ausgesprochene Strafe von 18 Monaten wurde widerrufen. Damit ging das Gericht 3 Monate über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte den Serben albanischer Herkunft angeklagt, bei einem Einbruch in Hinwil Schmiere gestanden zu haben. Zudem fuhr er rund zehnmal Auto, obwohl ihm das «Billett» auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Als drittes Delikt warf ihm der Staatsanwalt Hehlerei vor. Amir B. habe Diebesgut von einem Kollegen bei sich aufbewahrt, obwohl er von dessen unrechtmässiger Herkunft wusste. Amir B. war bezüglich der beiden letzten Anklagepunkte geständig, die Teilnahme am Einbruch stritt er ab. An der gestrigen Gerichtsverhandlung hinterliess der Beschuldigte einen äusserst schlechten Eindruck. Schnoddrig und schnippisch gab er Antwort und grinste dabei immer wieder, worauf der Vorsitzende genervt fragte, was er daran lustig finde. Amir B. verstrickte sich in Widersprüche und erzählte «eine Lügengeschichte nach der anderen», wie das Gericht bei der Urteilsbegründung sagte. Komplize belastete Amir Amirs schwerstes Vergehen in der Anklageschrift war der Einbruch vom 28. November 2010 in ein Doppeleinfamilienhaus in Hinwil. Damals wurden er und einer der beiden Komplizen verhaftet. Der dritte Räuber konnte fliehen – seine Identität ist nicht bekannt. Amir B. begründete die Mitfahrt nach Hinwil damit, dass er dort eine Freundin besuchen wollte. Zuvor hatte er gesagt, er habe den beiden Komplizen den Weg zeigen müssen, obwohl im Auto ein Navigationsgerät vorhanden war. Der Komplize, der sich in einem separaten Prozess verantworten muss, hatte den Beschuldigten in der Einvernahme durch den Staatsanwalt schwer belastet. «Kennst du ein reiches Dorf?», habe er Amir B. gefragt, um dort einen Einbruch zu verüben. B. habe ihn und den dritten Mann nach Hinwil gefahren. Offenbar wurde die Gemeinde von Amir B. als besonders wohlhabend eingeschätzt. Am Ziel brachen die beiden Komplizen in das Doppeleinfamilienhaus ein, während B. Schmiere stand. Nicht erfolgreich: Ein Nachbar wurde auf das verdächtige Auto und die drei Männer aufmerksam und alarmierte die Polizei. Diese konnte Amir B. und einen der Komplizen verhaften. Im Wagen befanden sich auch eine Waffe und eine Sturmhaube. Beides wollte B. nicht gesehen haben, wie er in der Untersuchung sagte. Anwalt forderte 3 Monate Staatsanwalt Daniel Jost forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, zuzüglich der beiden Vorstrafen. Der Plan für den Einbruch sei von Anfang an festgestanden. Amir B. hätte ein Drittel des Erlöses der Beute erhalten. Jost klagte ihn wegen Gehilfenschaft zum Diebstahl an, sagte aber, dass auch eine Mittäterschaft möglich gewesen wäre. Er stellte Amir B. keine günstige Prognose. Dieser habe sich noch in der Untersuchungshaft für den Kauf eines Audi A8 interessiert, obwohl ihm der Fahrausweis schon auf unbestimmte Zeit entzogen war. Amirs Verteidiger Bernhard Zollinger bat um Milde. Sein Mandant sei mit einer Strafe von 3 Monaten zu bestrafen, als Zusatzstrafe zu den 9 Monaten vom 22. Dezember 2010. Er betonte, dass Amir B. geläutert sei, dass er im Leben wieder Tritt fassen wolle. Das Gericht solle ihm noch eine Chance geben. Amir sei seit seinem letzten Delikt vor einem Jahr nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Eine lange Haftdauer würde diese Integrationsbemühungen wieder zunichtemachen. Für das Gericht kam dieser Antrag nicht infrage. Der Beschuldigte, der in den vergangenen zehn Jahren wegen über 30 Delikten schon unzählige Male vor den Richtern gestanden war, sei vollkommen strafresistent, sagte der Vorsitzende. Er habe weder Einsicht noch Reue gezeigt. Der Beschuldigte habe zum Einbruchverlauf immer wieder «neue Räuberpistolen» aufgetischt und «sich einmal mehr für den falschen Weg entschieden». Als wollte Amir B. auch noch während der Urteilsbegründung seine Uneinsichtigkeit beweisen, verschickte er unter dem Tisch ein SMS, was den Richter noch mehr verärgerte. Amir B. gestern auf dem Weg zum Bezirksgericht in Hinwil. Foto: Doris Fanconi
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