RAF-Terroristin geht vors höchste Gericht
Vergangene Woche wurde Verena Becker wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. In Haft muss sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht – dennoch legt sie Revision ein.

Die wegen Beihilfe zum Mord am deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision eingelegt. «Wir sind von der Verurteilung absolut nicht überzeugt», sagte Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler heute Mittwoch. Über die Revision muss Deutschlands oberstes Gericht, der Bundesgerichtshof, entscheiden.
Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker «psychische Beihilfe» zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter «mitbestimmt» und die Täter in ihrem Tatentschluss «wissentlich und willentlich» bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten.
Kaum mehr Haft
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das ehemalige RAF-Mitglied am Freitag vergangener Woche zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüsst. Da eine Freilassung in der Regel nach zwei Dritteln der Haftzeit erfolgen kann und Becker bereits vier Monate in Untersuchungshaft sass, ist es auch nach dem Urteil sehr unwahrscheinlich, dass die 59- Jährige nochmals ins Gefängnis muss.
Dennoch greifen die Verteidiger die Entscheidung an. Anwalt Euler hält das Urteil für widersprüchlich: «Einerseits soll Verena Becker die Täter vehement unterstützt haben – andererseits sah sich der Senat ausserstande, die Täter zu nennen.» Euler geht nicht davon aus, dass bei einem Erfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Es handle sich um eine rein rechtliche Frage, die ohne neue Beweisaufnahme entschieden werden könne.
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