Radio und TV: Auch Nichtbesitzer müssen Gebühren zahlen
Der Bundesrat bleibt dabei: Künftig sollen alle Empfangsgebühren bezahlen – auch jene, die keinen TV und kein Radio besitzen.

Der Bundesrat bleibt dabei: Künftig sollen alle Empfangsgebühren bezahlen. Auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 500'000 Franken sollen zahlen müssen. Dies entschied der Bundesrat.
Weil heutzutage fast jeder Schweizer Haushalt Geräte wie Smartphones und Tablets besitzt, mit denen via Internet Radio- und TV-Sender empfangen werden können, will der Bundesrat das System ändern. Alle Haushalte sollen künftig Gebühren zahlen - auch jene ohne Radio- und TV-Geräte.
Dafür soll die Gebühr von heute 462 Franken pro Haushalt auf rund 400 Franken sinken. Ausgenommen sind einzig Personen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten. Von den Unternehmen sollen nur jene befreit werden, die einen Jahresumsatz von unter 500'000 Franken erzielen.
Laute Kritik in der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung war der Systemwechsel stark umstritten. Die Linke, die CVP und die Gewerkschaften begrüssten die neue Abgabe. Bürgerliche Parteien sowie Konsumentenschützer, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Gewerbeverband sprachen sich gegen das neue Abgabensystem aus. Kritisiert wurde insbesondere, dass auch zahlen muss, wer kein Gerät besitzt, und dass die Grenze von einer halben Million Franken für Unternehmen willkürlich sei.
Gleichwohl hält der Bundesrat in seiner Botschaft in allen Hauptpunkten an seinen ursprünglichen Vorschlägen fest. Die fehlende Möglichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, begründet er mit dem hohen Aufwand, den Befreiungsmeldungen und Haushaltkontrollen verursachen würden. Dieser Aufwand und weniger Zahlende «würden dazu führen, dass die Abgabe gegenüber heute weniger sinken würde».
Die Grenze von einer halben Million Jahresumsatz für Unternehmen begründet er damit, dass diese Schwelle dem Grenzwert für die vollständige Buchführungspflicht nach neuem Rechnungslegungsrecht entspreche. Nach heutigen Stand wären laut Bundesrat rund 70 Prozent der Unternehmen von der Abgabe befreit.
Nicht vor 2015
Auch in Bezug auf Gebühren für private Sender hält die Regierung an ihren Vorschlägen fest. So ist neu nicht mehr ein fester, sondern ein variabler Prozentsatz der Gebühren für die privaten Radio- und TV-Sender vorgesehen.
Aufgehoben werden soll die Voraussetzung für lokale und regionale Konzessionen, wonach diese nur erteilt werden dürfen, wenn die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet ist. Diese Vorgabe führte gemäss Bundesrat teilweise zu langwierigen Konzessionsverfahren und zu Verzögerungen von bis zu zwei Jahren. Deshalb soll dieses Kriterium nicht mehr vorgängig geprüft werden.
Künftig soll - um der Medienkonzentration dennoch entgegenzuwirken - bei mehreren gleichwertigen Gesuchen jener Sender die Konzession erhalten, der die Medienvielfalt am meisten bereichert. Mit der neuen Abgabe muss sich nun das Parlament beschäftigen. Das revidierte Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) dürfte nach Einschätzung des Bundesrats nicht vor 2015 in Kraft gesetzt werden.
SDA/sam
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