Probleme mit abwechselnder Obhut
Nach einer Scheidung oder Trennung müssen sich die Eltern nicht mehr einig sein, um sich das Sorge- und Obhutsrecht zu teilen. Fachleute reden von einer nicht praktikablen «Schönwettervorlage».

Mit dem neuen Gesetz werde eine «Scheidungs- und Trennungswaffe» entschärft, sagt Patrick Fassbind, Präsident der Kesb Bern. Vorher war gegen den Willen der Person mit dem alleinigen Obhuts- und Betreuungsrecht, meistens der Mutter, keine gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung möglich. Neu geht das. Mit dem neuen Sorgerecht können seit Juli 2014 das gemeinsame Sorgerecht und die alternierende Obhut – also die abwechselnde Betreuung durch Vater und Mutter zu je mindestens 30 Prozent – auch gegen den Willen eines Elternteils verfügt werden.