Presserat: «Weltwoche» ging bei Strehle zu weit
Die «Weltwoche» hätte keine alten Polizeifotos von TA-Chefredaktor Res Strehle veröffentlichen dürfen, sagt der Presserat. Auch inhaltlich habe das Magazin nicht sauber gearbeitet.
Der Schweizer Presserat ist der Ansicht, dass die «Weltwoche» mit ihrer Berichterstattung über die Vergangenheit von «Tages-Anzeiger»-Chefredaktor Res Strehle zu weit gegangen ist. Zwar bestehe ein öffentliches Interesse daran, Strehles Werdegang kritisch zu beleuchten. Aber auch eine öffentliche Person geniesse den Schutz der Persönlichkeit.
Die «Weltwoche» hatte Strehle am 7. Februar in der Titelgeschichte vorgeworfen, in jungen Jahren Kontakte «zu Bombenlegern und linken Extremisten» gepflegt zu haben. Das Titelblatt des Magazins zeigte ein erkennungsdienstliches Polizeifoto Strehles und war untertitelt mit «Der ‹Tagi›-Chefredaktor und die Terroristen».
Strehle gelangte darauf an den Presserat. Er wollte geklärt haben, «ob diese Art von Kampagnen-Journalismus, wie ihn die ‹Weltwoche› betreibt, zulässig ist», wie er damals der Nachrichtenagentur sda sagte.
«Die Publikation der Polizeifotos auf dem Titelblatt ist vollkommen unverhältnismässig», sagte Dominique von Burg, Präsident des Presserates, am Donnerstag vor den Medien in Zürich. Die «Weltwoche» verletzte damit Strehles Persönlichkeit sowie seine Privatsphäre. «Hier hat die ‹Weltwoche› versagt», sagte auch Vizepräsident Max Trossmann.
«Tatsachen entstellende These»
Der Presserat betont zwar, dass ein öffentliches Interesse daran bestehe, beim Chefredaktor einer wichtigen Zeitung den beruflichen Werdegang und seine politische Vergangenheit kritisch zu beleuchten.
«Aber auch bei öffentlichen Personen ist sorgfältig zwischen dem Persönlichkeitsschutz und dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Information abzuwägen», sagte Trossmann. Dabei sei insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen.
Das öffentliche Interesse an der politischen Biografie eines Chefredaktors rechtfertige es nicht, fast 30-jährige Polizeifotos zu veröffentlichen, sagte Trossmann. Auch die Kombination des Artikels mit Fotos von verurteilten Gewalttätern und Terroristen kritisierte der Presserat.
Das öffentliche Interesse berechtige die «Weltwoche» auch nicht, die durch Fakten nicht belegte, Tatsachen entstellende These aufzustellen, Strehle habe als möglicher Mitwisser und ideeller Unterstützer von politischer Gewalt eine «irritierende Nähe zu Bombenlegern und linken Extremisten» gehabt.
Strehle wurde zu kurzfristig angehört
Der Presserat bezeichnet die Vorwürfe als «schwer». Bei solchen müsste ein Betroffener angehört werden, betonte Trossmann. Dies habe die Wochenzeitung zwar getan, aber «ungenügend und zu kurzfristig». «Man kann nicht so schwere Vorwürfe zu Jahrzehnte zurückliegenden Vorgängen erst wenige Stunden vor Redaktionsschluss unterbreiten.»
Gemäss Presserat nichts falsch gemacht hat das Magazin hingegen bei der Recherche. «Wir haben nicht gesehen, dass sich die ‹Weltwoche› beim Beschaffen der Polizeifotos unlauterer Methoden bedient oder Dritte zur Amtsgeheimnisverletzung angestiftet hätte», sagte Trossmann.
SDA/fko
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