Presserat stellt sich hinter den «Tages-Anzeiger»
Der Kantonsrat ist mit einer Beschwerde im Fall BVK abgeblitzt.

Im Frühherbst 2012 hat der «Tages-Anzeiger» eine Artikelserie über Hintergründe zum BVK-Debakel veröffentlicht. Dabei zitierte er aus dem damals noch geheimen Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur kantonalen Pensionskasse. Aus Sicht des Kantonsrats hat der TA damit eine Indiskretion begangen, welche «die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten» verletze. Diese nennt sechs Voraussetzungen, welche die Veröffentlichung von vertraulichen Informationen rechtfertigen. Für den Kantonsrat waren im «Fall BVK» drei nicht gegeben. Der PUK-Bericht sei weder dauerhaft geheim, noch sei die frühere Veröffentlichung dringlich gewesen. Zudem seien durch die Veröffentlichung des vertraulichen Dokumentes wichtige Interessen tangiert gewesen.