Presserat rügt BAZ wegen Islamkritik
Die «Basler Zeitung» hat nach Ansicht des Presserats die Grenze zur Diskriminierung überschritten. Problematisch war insbesondere, dass der Autor Zitate eines Islamhassers nicht als solche erkannte.
Der Presserat rügt die «Basler Zeitung»: Die Zeitung habe in einem Artikel die Grenze zwischen zulässiger Islamkritik und unzulässiger Diskriminierung überschritten. Der Autor griff auf Zitate eines angeblichen Wissenschaftlers zurück. Dieser entpuppte sich später als Islamhasser, gegen den in Deutschland ein Verfahren wegen Volksverhetzung läuft.
Der Schweizer Presserat untersuchte einen Artikel der «Basler Zeitung» (BaZ) zum Thema Christenverfolgung, der vor Ostern 2013 erschienen war. Der Autor beschreibt darin ein Szenario schlimmster Christenverfolgung. Die Ursachen dafür sieht er im islamischen Extremismus.
Thesen von Islamhasser
Die Analyse kommt zum Fazit: «Der Islam, so friedlich er auch dreinblicken kann, hat in seiner radikalsten Ausprägung ein anderes Gesicht. Eine hässliche Fratze ist es, die kein Pardon kennt, die nur eines im Blick hat: die Weltherrschaft.» Die Mehrheit der Muslime sei nicht wegen, sondern trotz des Islam friedlich.
Zur Stützung seiner Thesen zitiert der BAZ-Redaktor unter anderen den «deutschen Soziologen und Islamkritiker Michael Mannheimer». Nach der Publikation des Artikels stellte sich heraus, dass es sich bei Mannheimer um ein Pseudonym des Islamhassers Karl-Michael Merkle handelt. Gegen diesen läuft in Deutschland ein Verfahren wegen Volksverhetzung.
Ein Islamwissenschaftler der Universität Zürich und die Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) beschwerten sich daraufhin beim Presserat über die BAZ.
Mehrere Kritikpunkte
Der Presserat weist in seiner Stellungnahme vom Freitag zwar darauf hin, dass berufsethisch auch «politisch unkorrekte» Berichte zulässig seien. Er bemängelt jedoch die äusserst schmale Quellenbasis des Artikels, über welche die Leserschaft zwingend hätte informiert werden müssen.
Die Zeitung wäre verpflichtet gewesen, die Zitate des angeblichen Wissenschaftlers kritisch zu hinterfragen, schreibt der Presserat. Es genüge nicht, in einer Berichtigung darauf hinzuweisen, dass sich Mannheimer als Rechtsextremer entpuppte.
Schwerwiegend verletzt hat die BAZ laut Presserat das berufsethische Diskriminierungsverbot. Die Mischung aus berechtigter Kritik am islamistischen Terrorismus und diskriminierenden Aussagen über den Islam sei nicht zulässig.
Zweite Klage abgewiesen
Abgewiesen hat der Presserat hingegen die Beschwerde der VIOZ gegen Redaktion Tamedia, wo der Bericht im Rahmen der Kooperation mit der BAZ ebenfalls aufgeschaltet wurde.
Zwar wäre es der Redaktion gut angestanden, diesen vor der Übernahme näher zu prüfen. Mit dem Vermerk «Basler Zeitung» habe sie aber darauf hingewiesen, dass es sich um einen extern übernommenen, nicht selber recherchierten Bericht handelt. Vor allem aber habe die Redaktion umgehend reagiert und den Artikel entfernt, nachdem Leser sie auf den problematischen Text hingewiesen hatten.
SDA/mw
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