Polizei soll Herkunft von Tätern nennen
Die Solothurner SVP fordert, dass die Nationalität eines Täters in einer Polizeimeldung immer genannt werden muss. Bisher gibt es lediglich im Kanton St. Gallen eine rechtlich verbindliche Regelung.

Am 10. März 2009 teilte die Kantonspolizei Nidwalden mit: «Ein 27-jähriger Schweizer ohne Migrationshintergrund hat gestanden, den Einbruch in die Kaserne Wil in Stans im Oktober 2004 begangen zu haben.» So weit, auf die Präzisierung des «Migrationshintergrunds» eines Straftäters zu bestehen, geht die Solothurner SVP nicht. Wohl aber verlangt die Volksinitiative der Partei, die am 11. März zur Abstimmung steht, dass die Nationalität eines Delinquenten in einer Polizeimeldung immer genannt werden muss.