Polizei soll auf Passfotos zugreifen können
Ein Vorstoss forderte, dass die Polizei zu Fahndungszwecken einen erweiterten Zugang auf die Ausweisdatenbank erhalten soll. Der Ständerat hiess die Motion nun gut. Simonetta Sommaruga meldet Bedenken an.

Die Polizei soll einen erweiterten Zugriff auf die Ausweisdatenbank ISA erhalten und zu Fahndungszwecken Fotos einsehen können. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 21 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die geltenden Regeln zu ändern. Der Datenschutz dürfe nicht höher gewichtet werden als die Polizeiarbeit, argumentierten die Befürworter des Vorstosses. Die Motionärin, Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP/BE), hatte gar von «Täterschutz» gesprochen.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga rief den Rat vergeblich dazu auf, die Motion abzulehnen. Bei der Abstimmung über den biometrischen Pass habe man der Schweizer Bevölkerung versprochen, dass die Datenbank nicht für polizeiliche Zwecke verwendet werden dürfe, sagte die Justizministerin.
Sie erinnerte daran, dass das Ja zum biometrischen Pass äusserst knapp ausfiel, hauptsächlich wegen Datenschutzbedenken. Der Bundesrat möchte sich an die damaligen Versprechen halten, sagte Sommaruga.
Heute nur mit richterlichem Beschluss
Ausserdem werde die Arbeit der Polizei durch die heutigen Regeln nicht behindert. Die Polizei erhalte nämlich bereits heute die gewünschten Daten für Fahndungszwecke, wenn ein Gericht zum Schluss komme, dass dies gerechtfertigt sei. Bei der Ausweiskontrolle habe die Polizei dieselben Rechte wie das Grenzwachtkorps.
Die Datenbank ISA (Informationssystem Ausweisschriften) dient der Ausstellung von Ausweisen und der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Ausweisen. Zu Fahndungszwecken ist der Zugriff auf ISA ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig. Um den Bedenken der Bevölkerung bei der Abstimmung über den biometrischen Pass Rechnung zu tragen, hatte der Bundesrat die Ausweisverordnung angepasst und den Zugriff auf Fotos eingeschränkt.
Umsetzung des Volkswillens
Fotos kann die Polizei nur bei Grenzkontrollen oder Identitätsabklärungen anhand eines vorgelegten Ausweises einsehen. Zur Identitätsüberprüfung von Personen, die sich nicht ausweisen können, ist der Zugriff auf das Foto erlaubt, sofern die Abfrage mit Name und Fingerabdruck erfolgt.
ISA-Daten können auch zur Identifikation der Opfer von Unfällen, Naturkatastrophen und Gewalttaten oder zur Identifikation von vermissten Personen genutzt werden. Es gehe also nicht um «Täterschutz», sondern um die rechtmässige Umsetzung des politischen Willens von Bundesrat, Parlament und Volk, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion.
Die Verwendung von Fotos aus dem ISA von ausgeschriebenen Personen, die noch nicht erkennungsdienstlich erfasst seien, würde allen bisherigen Forderungen nach einer restriktiven Nutzung der ISA-Daten widersprechen. Laut Sommaruga möchte auch der Nachrichtendienst mehr Zugriffsrechte.
SDA/kpn
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