Kriminalfall im OberbaselbietPolizei ermittelt gegen Märkli (8) wegen Spielgeld
Ein achtjähriger Bub fragt im Volg-Laden in Diegten, ob er mit sofort erkennbarem Falschgeld etwas kaufen könne. Das löst im Baselbiet umfangreiche Ermittlungen aus. «Aktenkundig» bleibt Märkli nun bis am 6. Mai 2032 im Polizeisystem.

Geld regnete es an der Corona-bedingt verbotenen Sissacher Fasnacht wie Räppli: Eine Clique warf falsche Euroscheine auf gewöhnlichem, relieflosem Papier, ohne Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Satelitten-Hologramm, unter die Menge. Dafür sind die Scheine mit grossen, blauen chinesischen Schriftzeichen bedruckt. Die Kinder sammelten die Nötli auf, und Ende April kamen Dreikäsehoch Märkli (Name geändert) und sein Bruder aus Diegten auf die Idee, zu testen, ob sich mit dem Spielgeld im Dorfladen etwas kaufen liesse. Ohne sich erst umzusehen, trat der vorwitzige Märkli gleich an der Kasse im Volg vor und fragte die Verkäuferin: «Cha me mit däm öppis chaufe?» Das Nachbarsmädchen, das die beiden Brüder begleitete, soll ihm noch ins Ohr geflüstert haben: «Säg doch: S Gäld isch ächt.» Das tat Märkli aber nicht.
Spielgeld, kein Falschgeld
Was der Bub der Kassiererin unter die Nase hielt, war sogenanntes chinesisches Totengeld, welches man in diesen Kulturkreisen als Grabbeilage mitgibt. Die Volg-Verkäuferin musste das Nötli nicht einmal in die Hand nehmen. Im Bruchteil einer Sekunde erkannte sie, dass hier «Spielgeld» im Spiel ist. Als «Spielgeld» hat es auch Polizist B. später auf seinem «Sicherstellungs- und Beschlagnahmungsprotokoll» bezeichnet.

Die Kassiererin habe den Kindern gesagt, das sei unhöflich, sie sollten den Laden verlassen, sonst würde sie die Polizei rufen. Wie aufgescheuchte Tauben seien die Kinder davongeflattert. Dennoch fühlte sich das Volg-Personal verpflichtet, die Polizei einzuschalten. «Es sind unsere Bestimmungen, von der Zentrale in Winterthur sind wir so angewiesen worden», begründet dies Ladenleiterin Tanja Baumann.
Am anderen Ende der Leitung habe jedenfalls gerade der «richtige Polizist den Hörer in die Hand genommen», heisst es im Baselbieter Korps – der ambitionierte Kollege B.. Er hielt den Ball nicht besonders flach. Nach gut einem Monat hatte er die Standbilder bei der Kasse im Volg ausgewertet und war nun Märkli auf der Spur. Am Donnerstag, 28. Mai, kündigte er dann den Eltern an, sich die Söhne vorknöpfen zu müssen für «eine unschöne Tat, die gewiss keine Kleinigkeit ist». «Ein Offizialdelikt», wie er geheimnisvoll andeutete. Die Mutter regierte aufgelöst: «Wir kooperieren, und ich stelle mich voll und ganz der Verantwortung, habe ich dem Polizisten gesagt. Aber nach dem Telefonat musste ich heulen wie ein Schlosshund, weil ich das Schlimmste erwartete.»
Am Folgetag schlug B. seinen Laptop beim angekündigten Hausbesuch angeblich etwas gar theatralisch auf, um den besorgten Eltern die gesammelten Beweise für das Offizialdelikt vorzulegen. «Wir sahen dann drei Bilder. Sie zeigen, wie Märkli und das Nachbarsmädchen vor der Kasse stehen. Mehr nicht.»
«Komme ich ins Gefängnis?»
Anschliessend wurden beide Buben vor die Kastenwand gestellt und im Profil wie auch frontal wie Verbrecher fotografiert. «Polizist B. war geradezu enttäuscht, dass er den Achtjährigen als Täter identifizieren musste und nicht unseren zehnjährigen Sohn», sagt der Vater. Beim Zehnjährigen hätte man ein Verfahren bei der Jugendanwaltschaft einfädeln können, der Achtjährige ist aber noch nicht einmal strafmündig. «Und uns hat B. gesagt, er werde eine Hausdurchsuchung einleiten, würde weiteres Spielgeld auftauchen», erzählen die Eltern. Wie auf dem Sicherstellungs- und Beschlagnahmungsprotokoll vermerkt ist, wurden dann «drei Mal 50 Euro Spielgeld, zwei Mal 20 Euro Spielgeld, fünf Mal 10 Euro Spielgeld und drei Mal 5 Euro Spielgeld» beschlagnahmt. Dies zur Verhinderung von Straftaten – wie es auf dem Formular heisst.
Die Befragung fand ohne Rechtsmittelbelehrung für die Kinder statt. Nach der insgesamt gut dreistündigen Prozedur, während der der Polizist nochmals seinen Posten aufsuchen musste, um das Formular zu holen, fragte Märkli: «Komme ich jetzt ins Gefängnis, Mami?» Das nicht. Dafür ist der Achtjährige nun im Polizeisystem aktenkundig. Der Eintrag wird erst im Jahr 2032 gelöscht und würde sicher aufgerufen, wenn der Bub im Volg ein Schoggistängeli mitlaufen liesse. Und weil Polizist B. findet, es brauche eine «besondere Hilfestellung», muss Märkli mit den Eltern in den nächsten Wochen bei zum Präventionsgespräch mit dem Jugenddienst der Baselbieter Polizei vortraben. Die Behörde sollten dem Buben die Leviten lesen.
Es wäre dem Ladenpersonal ein Leichtes gewesen, die Kinder selber zu identifizieren. Mutter und Tante gehen regelmässig im Dorfladen einkaufen (jetzt nicht mehr), nicht selten in Begleitung ihres «kriminellen» Nachwuchses. Zudem trat Märkli dazumal im T-Shirt mit dem Firmenlogo seines Vaters vor die Kasse, womit er zweifelsfrei überführt war. Dass man die Kinder auch anders hätte ermahnen können – ein paar ernste Worte und noch ein Sugus in die Hand drücken –, kam dem Personal nicht in den Sinn. «Keine von uns hat Kinder», sagt Ladenleiterin Baumann.
Auf Polizist B. wartet jetzt noch viel Arbeit: Er hat das Nachbarsmädchen, das die Brüder begleitet hat, noch nicht verhört. Korrekterweise müsste er das Kind noch wegen Anstiftung zu einer Straftat für das In-Umlauf-Setzen falschen Geldes zur Verantwortung ziehen.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikel hiess es, dass sich auch die Kesb in den Fall einschalten wolle. Das ist falsch und wurde korrigiert.
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