Polanskis Auslieferung beschäftigt Gericht in Polen
Nach der Schweiz hat Starregisseur Roman Polanski nun auch in seinem Herkunftsland ein Problem. Die Staatswanwaltschaft beantragte bei einem Gericht das Auslieferungsbegehren der USA zu beurteilen.

Über einen Auslieferungsantrag der USA wegen der Missbrauchsvorwürfe gegen Starregisseur Roman Polanski soll nun ein polnisches Gericht entscheiden. Die Staatsanwaltschaft in Krakau wandte sich nach eigenen Angaben am Dienstag an das zuständige Gericht, das demnach nun über die «Zulässigkeit» des US-Antrags entscheiden soll. Wird der Antrag abgelehnt, ist der Fall aus polnischer Sicht abgeschlossen. Sollte das Gericht dem Gesuch stattgeben, obliegt die endgültige Entscheidung über eine Auslieferung dem Justizministerium in Warschau.
Der 81-jährige Polanski war wegen des Auslieferungsantrages in der vergangenen Woche von der Krakauer Staatsanwaltschaft verhört worden. Im polnischen Fernsehen sagte der französisch-polnische Filmemacher, er habe Vertrauen in die Justiz seines Heimatlandes. Er werde sich dem Verfahren nicht entziehen.
Schon früher in Polen verhört
Die US-Behörden werfen Polanski vor, im Jahr 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Der Regisseur bekannte sich nach seiner Festnahme wegen Sex mit einer Minderjährigen schuldig. Nach 42 Tagen im Gefängnis nutzte er seine vorläufige Freilassung kurz vor dem Urteilsspruch zur Flucht aus den USA.
Polanski ist polnischer und französischer Staatsbürger und lebt in Frankreich. Die USA hatten sich bereits um eine Festnahme des 81-Jährigen bemüht, als dieser im Oktober vergangenen Jahres zur Eröffnung des Jüdischen Museums nach Warschau gereist war. Schon damals wurde der 81-Jährige von den polnischen Behörden befragt, durfte aber wieder gehen. Im Sommer will Polanski in Polen mit den Dreharbeiten für einen Film über die Dreyfus-Affäre in Frankreich beginnen.
Polanski war bereits 2009 auf US-Anweisung in Zürich festgenommen worden. Anschliessend stand er in seinem Chalet im Schweizer Skiort Gstaad unter Hausarrest, bis ihn die Behörden nach rund zehn Monaten wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freiliessen.
AFP/rub
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