Pferde bleiben an Basler Fasnacht erlaubt
Jedem fünften Pferd wurde vor dem Cortège Beruhigungsmittel verabreicht. Dennoch will das Fasnachts-Comité mit dem Segen des Kantons auch in Zukunft an den Chaisen festhalten.

Eine Tierärztin hat die Pferde während des Cortèges am Montag und Mittwoch jeweils einer kurzen Untersuchung unterzogen. Bis auf zwei Pferde, die den Kontrollpunkt nicht passierten, seien alle eingesetzten Pferde untersucht worden, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Mittwoch. Mit einer Ausnahme am Montagnachmittag hätten sich dabei sämtliche Chaisen «überaus kooperativ» verhalten.
Das Gesundheitsdepartement bezeichnete die Ergebnisse der medizinischen Kurzuntersuchungen als «durchwegs erfreulich». Lediglich ein Tier habe altershalber leichte gesundheitliche Auffälligkeiten aufgewiesen. «Es gab aber keinerlei Anzeichen, dass die teilnehmenden Pferde übermässig gestresst gewesen wären», heisst es in der Mitteilung.
Allerdings hätten rund ein Fünftel der Pferde im Vorfeld des Cortèges Beruhigungsmittel erhalten, «um die Tiere schonend zum Cortège zu transportieren und kurzfristig an die neue Situation anzugewöhnen». Die verabreichten Dosen seien jedoch sehr tief gewesen.
Keine lückenlosen Kontrollen mehr
Aufgrund der von der Tierärztin bei den Pferdekontrollen gemachten Feststellungen gebe es daher keinen Grund, an den im Vorfeld in der Eigendeklaration schriftlich abgegebenen Angaben zu zweifeln. An einem Debriefing haben das Veterinäramt und das Fasnachts-Comité deshalb beschlossen, dass die eingeführten Massnahmen «Eigendeklaration der Chaisen» und «Schriftliche Angaben zu den Pferden» aufgrund der Einführung neuer Bestimmungen der eidgenössischen Tierschutzverordnung beibehalten werden.
Auf lückenlose Untersuchungen der Pferde entlang des Cortèges will man in Zukunft verzichten. Vorbehalten bleiben Stichproben durch eine Platztierärztin. Der Einsatz von Chaisen und Vorreitern bleibt somit weiterhin erlaubt.
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