Parlamentarier befürworten höhere Kinderabzüge
Die Erhöhung der Kinderabzüge führt 2013 zu Steuerausfällen beim Kanton und den Gemeinden von je 31 Millionen Franken.
Der Kanton Zürich unternimmt einen neuen Anlauf für die Entlastung der Familien. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates will sowohl den Kinderabzug als auch den Abzug für die Drittbetreuung auf den 1. Januar 2013 erhöhen.
Mit 10 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, den Kinderabzug von 7400 auf 9000 Franken anzuheben. Für die Kommissionsmehrheit sei es angebracht, eine Bevölkerungsgruppe zu entlasten, die wichtige Leistungen für die Gesellschaft übernehme und wirtschaftliche Lasten trage, teilte sie am Donnerstag mit.
Die Erhöhung der Kinderzulagen führt zu Steuerausfällen bei Kanton und Gemeinden von je rund 31 Millionen Franken im Jahre 2013. Für 2014 werden diese auf rund 35 Millionen Franken geschätzt.
Kindergutschriften abgelehnt
Eine Kommissionsminderheit von SP und Grünen lehnt das «Giesskannenprinzip» bei den Kinderabzügen ab, weil damit Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stärker profitierten. Sie will deshalb die Abzüge durch Gutschriften ersetzen.
Kinder reicher und armer Eltern, so argumentieren SP und Grüne, seien gleich viel Wert. Deshalb müsse auch der Abzug für jedes Kind gleich hoch sein. Für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sei eine Gutschrift von 850 Franken pro Kind zudem ein hoher Betrag.
Die Kommissionsmehrheit vertritt dagegen die Auffassung, der Wechsel von Abzügen zu Gutschriften verstärke indirekt die Progression. Bei der Staatssteuer resultierten damit Ausfälle von rund 84 Millionen Franken. Rund 27'800 Steuerpflichtigen müssten neu gar keine Steuern mehr entrichten.
Höhere Abzüge für Drittbetreuung
Mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien wurde auf den 1. Januar 2011 bei der direkten Bundessteuer ein Abzug von maximal 10'100 Franken pro Kind für die Kosten der Drittbetreuung eingeführt.
Die Mehrheit der WAK will diesen Betrag übernehmen. Dies führt bei Kanton und Gemeinden zu Steuerausfällen von je rund 2 Millionen Franken. Einen Drittbetreuungsabzug von 9100 Franken lehnte die Kommission einstimmig ab.
Erhöhung könnte 2013 in Kraft treten
Grüne und SP wollen demgegenüber den Abzug zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf 13'300 Franken erhöhen. Sie unterlag damit in der Kommission mit 10 zu 5 Stimmen.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 9. Juli mit den Beratungen zur steuerlichen Entlastung der Familien beginnen. Geht alles nach Plan, könnten die Erhöhungen des Kinderabzuges und des Abzuges für die Drittbetreuung per 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Das Zürcher Stimmvolk hatte im März 2011 das Steuerpaket sowie zwei Gegenvorschläge von Stimmberechtigten abgelehnt. In der Folge wurden im Kantonsrat mehrere parlamentarische Initiativen eingereicht, mit denen unter anderem die Elemente zur Entlastung der Familien wieder aufgenommen wurden.
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