Grundrechte für PrimatenParlament will über Rechte für Affen diskutieren
Der Basler Grosse Rat kritisiert die Arbeit der Regierung und fordert eine Stellungnahme und politische Einordnung zur Initiative. Erst dann kommt die Vorlage an die Urne.

Bevor das Basler Volk darüber abstimmt, ob nichtmenschliche Primaten Grundrechte erhalten sollen, will der Grosse Rat eine inhaltliche Debatte führen. An seiner Sitzung vom Mittwoch erteilt er deshalb der Regierung den Auftrag, ausführlich zur Initiative der Organisation Sentience Politics Stellung zu nehmen und eine Empfehlung abzugeben. Nachdem sich der Regierungsrat nur formal – und erst noch falsch – zum Begehren geäussert habe, sei nun eine politische Einordnung nötig, sagt Christian von Wartburg.
Der Seitenhieb des SP-Grossrats gegen die Regierung, und vor allem gegen das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) von Baschi Dürr, bleibt an diesem Mittwochmorgen, eineinhalb Wochen vor den Gesamterneuerungswahlen in Basel-Stadt, nicht der einzige. Die Parlamentsvertreter lassen es sich als Gesetzgeber nicht nehmen, die Exekutive zu tadeln.
Diese hatte das Begehren, das von 3080 Stimmberechtigten unterzeichnet und 2016 bei der Basler Staatskanzlei eingereicht worden war, als rechtlich nicht zulässig erklärt, da es angeblich Bundesrecht verletze. Für den Tierschutz ist der Bund zuständig. Nachdem das Appellationsgericht jedoch den Initianten recht gegeben hatte, gelangte das Büro des Grossen Rats an das Bundesgericht. Die Richter in Lausanne stellten sich auf den Standpunkt, man solle die Entwicklung hin zu mehr Tierrechten nicht abwürgen.
Engelberger verteidigt Regierung
SVP-Grossrat Pascal Messerli sieht diese Erfahrung als Lehrstück. Leider sei die Regierung in der Vergangenheit immer wieder falsch gelegen, etwa bei der Burka-Initiative der jungen SVP oder der Einbürgerungsinitiative. «Im Zweifelsfall soll die Regierung die Initiative für gültig erklären. Wir ersparen uns dadurch diese Farce», sagt er. Beat Leuthardt vom Grünen Bündnis, der für einmal die Meinung seines Kollegen aus dem rechten Lager teilt, findet noch deutlichere Worte: «Die Regierung sollte sich zurückhalten, wenn es darum geht, in die Volksrechte hineinzupfuschen.» Auch er nennt Beispiele, wie etwa die Wohnschutzinitiative, bei denen das JSD mit seiner Begründung «völlig danebengehauen hat».
Ginge es nach Leuthardt, würde die Initiative direkt dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. «Aus Respekt für die Initianten», wie er sagt. Der Basta-Politiker verzichtet aber auf einen Antrag, auch weil er mit seiner Haltung allein dasteht.
«Es heisst nicht, dass man schlecht gearbeitet hat, wenn ein Gericht zu einem anderen Schluss kommt. Es ist keine Schmach!»
Regierungsrat Lukas Engelberger, der das Geschäft vertritt, setzt zur «Ehrenrettung der Regierung, aber nicht nur» an und sagt: «Es heisst nicht, dass man schlecht gearbeitet hat, wenn ein Gericht zu einem anderen Schluss kommt. Es ist keine Schmach!» Tatsächlich sei das Urteil des Bundesgerichts anders ausgefallen als erwartet und insgeheim erhofft. Nun sei es aber wichtig, dass sich die Regierung auch inhaltlich zur Vorlage äussere.
Bei einem Ja der Basler Stimmbevölkerung würde die Kantonsverfassung, die heute den Bürgern unter anderem das «Recht auf Leben», das «Recht auf freie Berufswahl» und das «Recht auf Wohnen» garantiert, mit folgendem neuen Passus ergänzt: «Diese Verfassung gewährleistet das Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit.»
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