Dubois profitierte vom Gutachten eines Genfer Psychiaters
Ausschlaggebend für den Entscheid, Claude Dubois vom Gefängnis zurück in den Hausarrest zu entlassen, war ein kürzlich erstelltes psychiatrisches Gutachten. Es war bereits das dritte – und bei weitem das mildeste.

Am 18. Februar 2013 attestiert der Genfer Psychiater Gérard Niveau Claude Dubois in einem Gutachten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Trotzdem hält Niveau die Gefahr eines Rückfalls für gering. Was ihn zu dieser Einschätzung bringt, ist nicht bekannt. Gestützt darauf heisst der Strafvollzugsrichter am 26. März einen Rekurs des 36-jährigen Claude Dubois gut. Mit diesem hat der Mörder erreicht, dass er aus dem Hausarrest nicht wieder ins Gefängnis zurückversetzt wird. Die Rückversetzung war im November 2012 angeordnet worden, nachdem er Morddrohungen gegen zwei Kollegen ausgestossen sowie in einem Blog pornografische Aussagen gepostet hatte – und damit gegen die Bewährungsauflagen des Hausarrests verstossen hat.