Pannen bei der Fahndung nach dem Sextäter Jean-Louis B.
Erst vier Tage nach seiner Flucht wussten die Fahnder, dass der entflohenen Verwahrte ein markantes Tatoo am Arm trug. Und das ist nicht die einzige Panne.
Die Suche nach Jean-Louis B. wurde durch diverse Pannen behindert, berichtet die SonntagsZeitung. Es dauerte mindestens drei Stunden, bis ein Fahndungsfoto zur Verfügung stand.
Die Fahnder erfuhren erst am Donnerstag nach der Befragung des Gefängnispersonals, dass der Mörder und Sexualstraftäter auf dem linken Arm eine nackte Frau tätowiert hat. Dank diesem Hinweis haben die Wirtsleute Jean-Louis B. am Freitag sofort erkannt. Die Tätowierung fehlte im Dossier.
Spezialkameras und Hunde versagten
Auch die Technik und die Suchhunde versagten. In der Nacht auf Dienstag wie auch auf Mittwoch war es so warm, dass der Einsatz der Wärmebild-Suchkameras erfolglos war, obwohl der Helikopter erst nachts um drei Uhr startete.
Mehrere Hundestaffeln versuchten die Fährte des 64-jährigen Mörders aufzunehmen. Jedes Mal verloren sie nach den ersten paar Metern die Spur. Das Problem war ebenfalls die Temperatur.
Einheitliche Regeln gefordert
Im Interview mit der SonntagsZeitung fordert Dominik Lehner, Präsident der zuständigen Fachkommission des Konkordats Nordwest- und Innerschweiz, ein schweizerisches Strafvollzugsgesetz. Die St.Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter will einheitliche Regeln auf Konkordatsebene. «Wir werden das an der nächsten Sitzung der Fachkommission der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren diskutieren.»
Gemäss dem «Sonntag» wird SVP-Nationalrätin Natalie Rickli im September einen parlamentarischen Vorstoss einreichen für eine national einheitliche Hafturlaubsregelung, die gesetzlich verankert werden soll. «Die Sicherheit der Bevölkerung darf nicht unter dem Föderalismus leiden», sagt Rickli. «Man muss Hafturlaube und Ausgänge schweizweit einheitlich, strikter und klarer regeln.» Verwahrte sollen keinen Ausgang mehr erhalten.
Abklärungen auf Bundesebene
Auch SP-Nationalrätin Anita Thanei, Präsidentin der nationalrätlichen Rechtskommission, fordert jetzt «gründliche Abklärungen, um einschätzen zu können, ob es sich um ein Vollzugsproblem handelt oder ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundesebene besteht.»
Justizministerin Simonetta Sommaruga will Klarheit im Fall Jean-Louis B. – und zeigt sich offen, Änderungen im Strafgesetzbuch zu prüfen. Guido Ballmer, stellvertretender Informationschef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD): «Selbstverständlich verfolgt das EJPD die Entwicklung in diesem Fall.»
Kantonale Abläufe
Es sei Sache der zuständigen kantonalen Stellen, Klarheit rund um die Abläufe zu schaffen. «Falls es zu politischen Vorstössen auf Bundesebene kommt, die beispielsweise Änderungen des Strafgesetzbuches betreffen, werden wir diese anschauen und prüfen.» Derweil muss selbst der im Fall Jean-Louis B. zuständige Berner Chefbeamte Christian Margot eingestehen: «Wir müssen uns überlegen, ob unsere Praxis haltbar ist oder Änderungen angebracht sind.»
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch