Offene Fragen zu Boko Haram
Das EDA verleugnet die Vorwürfe Lösegeldzahlungen für nigerianische Mädchen an die Terrororganisation Boko Haram bezahlt zu haben.

Hat die Schweiz Steuergelder dafür verwendet, um die letzten beiden Jahre mit Lösegeldzahlungen Geiseln aus dem Würgegriff der nigerianischen Terrororganisation Boko Haram zu befreien? Die Basler Zeitung hat in diesem Zusammenhang die letzten beiden Wochen Artikel des nigerianischen Journalisten Tony Ezimakor thematisiert. Eigene Abklärungen hatten zuvor ergeben, dass dessen Informationen in wichtigen Teilen plausibel erscheinen. Das Aussendepartement (EDA) sagte in seinen Stellungnahmen auf Anfrage, die Artikel Ezimakors auf independent.ng seien schlichtweg «falsch».
Doch: Ezimakor wurde am selben Tag verhaftet, als die BAZ den Fall in die Schweiz trug. Besteht gar ein Zusammenhang? Zumal der Chef des Schweizer Friedensprogramms an der Schweizer Botschaft in Nigeria nach Ezimakors Quellen in Tat und Wahrheit Geheimdienstagent ist? Die auf den ersten Blick unglaubliche Geschichte hat Aussenpolitiker Roland Büchel (SG) und Sicherheitspolitiker Beat Arnold (UR), beide von der SVP, auf den Plan gerufen.
Ihre Anfragen wurden vom Aussendepartement gestern mit nichtssagenden Floskeln beiseite gewischt. Auf mehrere Fragen ging das EDA gar nicht erst ein. Beide wollen sich so nicht abspeisen lassen, sie haken beim neuen Aussenminister Ignazio Cassis nach. Das ist gut so, denn gewählte Parlamentarier dürfen sich von der Verwaltung nicht auf diese Art und Weise behandeln lassen. Täten sie dies, akzeptierten sie deren Arroganz, sie wären deshalb unglaubwürdig. Es scheint, als wolle das EDA mit nichtssagenden Antworten verhindern, dass weitere Fragen gestellt werden.
Etwa diese: Nach welchen Kriterien wählt das Aussendepartement ausländische Staatsbürger aus, für die mit Schweizer Steuergeld Lösegeld bezahlt wird? Welche Gefahren resultieren für Schweizer im Ausland, wenn in Geiselnehmerkreisen erst einmal allgemein bekannt ist, dass die Schweiz bezahlt? Liegt über der Schweiz bereits «der Fluch der bösen Tat»? Muss sie immer aufs Neue bezahlt werden, weil man es einmal getan hat?
Diese heiklen Fragen müssen nun geklärt werden, denn in Bern pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass mit Schweizer Lösegeld in früheren Jahren Geiseln in Mali oder auch im Grenzland zwischen Pakistan und Afghanistan freigekauft wurden. Auch im aktuellen Fall von Nigeria lässt sich nicht mehr alles unter den Teppich kehren. Deshalb ist nun unverzüglich eine überraschende Inspektion an der Botschaft in Abuja durchzuführen, und nicht – wie dies der Fall ist – eine vorangekündigte im April.
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