Öko-Fahrzeuge nur noch zu 50 Prozent von Steuern befreit
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will Batteriestrom-, Erdgas- und Biogas-Autos nicht mehr vollständig von den Steuern befreien. Grund: die steigende Zahl von Hybridfahrzeugen.
Im Kanton Baselland zahlen Lenker von Fahrzeugen, die aussschliesslich oder überwiegend durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden keine Verkehrssteuern. Das entsprechende Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben ist aber bis Ende 2008 befristet.
Der Regierungsrat will das Gesetz über die Verkehrsabgaben zwar revidieren, so dass die Verkehrsabgaben eine stärkere ökologische Ausrichtung erfahren. Mit der Gesetzesrevision soll aber abgewartet werden, bis auf Bundesebene die fachliche Grundlage, nämlich die Umweltetikette, geschaffen worden ist.
In der Zwischenzeit soll das jetzt geltende Dekret angepasst und für eine befristete Dauer von 2009 bis 2011 in Kraft gesetzt werden. Die Steuerbefreiung soll im Rahmen dieser Übergangslösung nur noch 50 Prozent betragen. Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid damit, dass sonst für die Jahre 2009 bis 2011 mit Steuerausfällen von einer Million Franken zu rechnen sei. Zudem sei der technologische Wandel in Richtung ökologischere Fahrzeuge stark unterschätzt worden.
Die Baselbieter Regierung ist der Meinung, dass auch mit einer Steuerbefreiung von 50 Prozent ein deutlich spürbarer Lenkungseffekt erzielt werden kann.
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