Urteile im BVB-ProzessNur zwei Goldhelme schuldig gesprochen
Das Strafgericht hat den früheren BVB-Verwaltungsratspräsidenten vollends entlastet. Die beiden im operativen Geschäft tätigen BVB-Kaderleute sind zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden.

Als freier und unbelasteter Mann hat der frühere BVB-Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath den Gerichtssaal am Freitagnachmittag vor den Herbstferien verlassen. Eine Verantwortung wegen der Verfehlungen seiner Mitangeklagten – der damalige Direktor Jürg Baumgartner und Finanzchef Franz Brunner – konnte das Gericht dem Mann nicht anlasten. Die beiden haben sich bereichert und sind nun mit bedingten Geldstrafen sanktioniert worden. Gudenrath jedoch habe als Verwaltungsratspräsident keine Kontrollpflicht «in den Niederungen von Spesen und Anerkennungsprämien» gehabt, erklärte Gerichtspräsident Roland Strauss (LDP).