Nur Anwohner können Preiserhöhung noch stoppen
Das Basler Amt für Mobilität hat es versäumt, den Preisüberwacher bei der Verdopplung der Parkkarten-Preise zu informieren. Das ermöglicht Anwohnern eine Klage.

Die Regierung hat per Neujahr die Gebühren für das Parkieren in der blauen Zone erhöht. Anwohner, Besucher und Pendler müssen neu bis 100 Prozent mehr fürs Parkieren bezahlen. Ein Anwohner und BaZ-Leser nennt die Gebührenerhöhung «unverschämt» und hat sich beim Preisüberwacher in Bern erkundigt, ob die vom Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) beschlossenen neuen Tarife gar missbräuchlich seien.
In einem Schreiben, das der BaZ vorliegt, kommt der Preisüberwacher aus dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft zum Schluss, dass das zuständige Amt für Mobilität einen «formellen Fehler» gemacht hat. Das Amt hätte vor Inkraftsetzen der neuen Tarife den Preisüberwacher unbedingt konsultieren und ihn zu der Erhöhung befragen müssen. Allerdings verfügt der Preisüberwacher laut dem Schreiben über kein Rekursrecht, um den Tarif infrage zu stellen. «Wird der Tarif von keinem Gebührenzahler angefochten, bleibt er in Kraft», schreibt der Preisüberwacher. Allerdings könnte der formelle Fehler relevant werden, wenn ein Gebührenzahler gegen die Erhöhung rekurriert.
Preismissbrauch liegt nicht vor
In einem Mail an den Preisüberwacher entschuldigt sich Amtsleiter Alain Groff für den Fehler. «Wir möchten uns dafür entschuldigen, dass wir es unterlassen haben, Ihre Behörde vorgängig anzuhören», heisst es in dem Schreiben. Offenbar ist beim Amt für Mobilität der entsprechende Artikel im Gesetz zur Preisüberwachung nicht bekannt. Um solche Formfehler bei künftigen Erhöhungen von Tarifen zu vermeiden, sei das Amt für Mobilität nun aber daran, die «Konsultation der Preisüberwachung» in die Prozesse aufzunehmen. Das Amt für Mobilität geht allerdings davon aus, dass die Tariferhöhung für den Preisüberwacher nicht relevant sei. Grund: «Die Gebühren liegen auch nach der geplanten Erhöhung nach wie vor am unteren Rand der Gebühren anderer Städte», schreibt das Amt.
Der Preisüberwacher seinerseits kommt zum Schluss, dass es sich beim Sprung von 140 auf 284 Franken für die Anwohnerparkkarte um keinen «Preismissbrauch» handelt. Denn ein Vergleich von Parkkartentarifen von verschiedenen Orten aus dem Jahr 2010 zeige, dass Basel-Stadt unter dem damaligen Durchschnittswert von 340 Franken liege. Nichtsdestotrotz schreibt der Preisüberwacher an den Anwohner: «Wir können Ihren Unmut über den von Ihnen erwähnten Tarifsprung bei der Anwohnerparkkarte gut verstehen und werden uns inskünftig dafür einsetzen, dass in Basel keine weiteren Tarifsprünge mehr vorgenommen werden.»
Neben der Anwohnerparkkarte erhöht die Regierung auch die Tagesparkkarte für die blaue Zone. Anstatt wie bis anhin zehn Franken, kostet sie neu 20. Ebenso wird die Parkkarte für Arbeitspendler von 740 Franken auf 860 verteuert. Ziel dieser umstrittenen Politik aus dem BVD von Vorsteher Hans-Peter Wessels (SP) ist es, die Anzahl freier Parkplätze zu erhöhen. Dies, während dasselbe Departement seit Jahren den Abbau von Parkplätzen auf öffentlichem Grund vorantreibt.
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