«Nun steht Italien in der Pflicht»
Die Schweiz darf eine Flüchtlingsfamilie nicht nach Italien ausschaffen, weil sie dort unter unwürdigen Bedingungen wohnen müsste. Ein Urteil mit Grundsatzcharakter, sagt Constantin Hruschka von der Flüchtlingshilfe.

Ist Schengen-Dublin gescheitert? Nein, sagt Constantin Hruschka von der Schweizer Flüchtlingshilfe. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zeige vielmehr, dass das System funktioniere – und ein Staatsvertrag nicht ausreiche, um auf eine Einzelfallprüfung zu verzichten.