Vogelgrippe im BaselbietNoch keine Entwarnung
Der Auslauf des Hausgeflügels bleibt beschränkt auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Vogelgrippe ist eine Erkrankung, die für Geflügel meist tödlich endet.

Die Massnahmen gegen Vogelgrippe werden mindestens bis zum mindestens 30. April 2023 verlängert. Das hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angeordnet. Die Massnahmen gelten seit November. Die Vogelgrippe wird in Europa und auch in der Schweiz an Wildvögeln vermehrt nachgewiesen. Möglichst verhindert werden muss deshalb der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel. Die Massnahmen gelten für alle Halterinnen und Halter von Geflügel in der Schweiz.
Es empfiehlt sich, den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Am besten werden die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln geschützt. Die Vogelgrippe ist eine Krankheit, die für Geflügel meist tödlich endet.
Keine Kadaver anfassen
Der Zutritt zu den Tieren sollte auf das Notwendigste beschränkt und und eine Hygieneschleuse eingerichtet werden. So wird verhindert, dass das Virus über Personen und Geräte eingeschleppt wird. Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten. Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, sollten vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln angefasst werden. Kadaverfunde sind der Polizei oder Wildhut zu melden.
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