Noch ein Verstoss gegen WTO-Regeln
Auch das Informatik-Steuerungsorgan des Bundes vergibt Aufträge illegal.

Ab wann sind Einzelfälle keine Einzelfälle mehr sondern Bestandteil eines gängigen und unehrlichen Verhaltensmusters? Die Liste der Unregelmässigkeiten im Beschaffungswesen des Bundes, insbesondere im Finanzdepartement, scheint sich jedenfalls beliebig verlängern zu lassen. Einen Verstoss gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO kann die BaZ in einem neuen Fall eines IT-Projekts in der Bundesverwaltung nachweisen, gestützt auf umfangreiche Unterlagen.