Nigeria muss unter Schweizer Flagge fahrendes Schiff freilassen
Die Schweiz ist der Ansicht, dass sich die «San Padre Pio» nicht in den territorialen Gewässern des Landes befand.

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat entschieden, dass Nigeria das Schiff «San Padre Pio», das unter Schweizer Flagge fährt, mitsamt der Besatzung und Fracht freilassen werden muss. Das teilte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Samstag mit.
Nigeria hält die «San Padre Pio» mit Besatzung und Fracht seit mehr als 17 Monaten fest. Die Schweiz ist der Meinung, dass Nigeria mit der Festsetzung des Schiffs das Völkerrecht verletzt.
Gemäss den nigerianischen Behörden sollen das Schiff und die betroffenen Besatzungsmitglieder beim Transport von Öl vor den Küsten Nigerias lokales Recht verletzt haben. Die Schweiz ist der Ansicht, dass sich das Schiff nicht in den territorialen Gewässern Nigerias befand und Nigeria deswegen nicht berechtigt war, das Schiff und die Besatzung in Gewahrsam zu nehmen, wie das EDA weiter schreibt.

Am 21. Mai 2019 hatte die Schweiz in diesem Fall beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg provisorische Massnahmen beantragt. Am 21. und 22. Juni 2019 wurden die Schweiz und Nigeria zu diesem Antrag vom Internationalen Seegerichtshof angehört.
Grund für den Antrag der Schweiz war, dass das andauernde Festhalten des Schiffes inklusive Besatzung und Fracht zu einem nicht wieder gut zu machenden Schaden für die Schweiz führt. Deswegen forderte die Schweiz die Freilassung des Schiffs inklusive der Besatzung und der Fracht.
14 Millionen Dollar hinterlegen
Diesem Antrag folgte das Gericht nun mit seinem Entscheid zu grossen Teilen, wie es in der Mitteilung heisst. Im Hinblick auf die Umsetzung der provisorischen Massnahmen verlangt das Gericht von der Schweiz die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit in der Höhe von 14 Millionen Dollar.
Der heutige Entscheid wurde vom Präsidenten des Seegerichtshofes in Anwesenheit der beiden Parteien eröffnet. Die Frage, ob Nigeria mit der Festsetzung der San Padre Pio, deren Besatzung und Fracht das Völkerrecht verletzt hat, wird in einem separaten Rechtsverfahren entschieden werden.
SDA/oli
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