Niederlassungsbewilligung nur für Integrierte
Die Kommissionen der eidgenössischen Räte wollen das Ausländerrecht verschärfen.
Nur wer erfolgreich integriert ist, soll nach dem Willen der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Ist die Integration unzulänglich, droht die Rückstufung zum Jahresaufenthalter.
Mit jeweils 7 zu 3 Stimmen gab die SPK des Ständerates grünes Licht für zwei parlamentarische Initiativen, die ihre nationalrätliche Schwesterkommission gutgeheissen hatte. Die Nationalratskommission kann nun eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Initiativen von CVP und FDP
Die erste Initiative - von Gerhard Pfister (CVP/ZG) - verlangt für die Niederlassung insbesondere gute Kenntnisse der Landessprache. Geprüft werden soll auch ein Entzug der Bewilligung, wenn eine Person extremistische oder fundamentalistische Ansichten vertritt, die mit dem freiheitlichen Rechtsstaat und der Demokratie unvereinbar sind.
Philipp Müller (FDP/AG) möchte unzureichend integrierte Niedergelassene für mindestens drei Jahre zu Jahresaufenthaltern zurückstufen. In dieser Zeit sollen die Behörden mit den Betroffenen eine Integrationsvereinbarung treffen. Werden deren Bedingungen nicht erfüllt, kann auch die Erneuerung der Jahresaufenthaltsbewilligung verweigert werden.
Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative?
Die Mehrheit der SPK teilt die Einschätzung der Nationalratskommission, dass die geltenden Rechtsgrundlagen zu wenig konkret und griffig seien. Auch sei es nötig, der SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen.
Die Kommissionsminderheit lehnt beide Initiativen ab. Die Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes zur Integration und zum Widerruf von Niederlassungsbewilligungen reichten aus. Wenn schon, müssten zuerst die Auswirkungen des erst Anfang 2008 in Kraft getretenen Gesetzes abgewartet werden.
SDA/vin
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