Wohnbauförderung im Baselbiet40-Millionen-Gesetz für finanzschwache Menschen
Der Bau des Eigenheims soll für mittlere Einkommen attraktiver werden. Das jahrelange politische Hickhack scheint ein Ende zu nehmen. Für Landrat Balz Stückelberger «historisch».

FDP-Mann Balz Stückelberger ist erleichtert.
Der Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission präsentierte dem Baselbieter Landrat am Donnerstag das neue Gesetz zur kantonalen Wohnbauförderung, das das Parlament in erster Lesung stillschweigend zur Kenntnis genommen hatte. «Das ist ein historischer, ein feierlicher Moment», freut sich Stückelberger.
Mit der Gesetzesrevision möchte der Regierungsrat rechtliche Grundlagen für die Bau- und Energiesparprämie, den gemeinnützigen Wohnungsbau sowie das altersgerechte Wohnen schaffen. Das neue Gesetz bezweckt allem voran die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise mit bescheidenen und mittleren finanziellen Möglichkeiten.
Zur Erklärung: Falls Sie ein Eigenheim errichten wollen, Ihr Jahreseinkommen und Vermögen aber unter 150’000 Franken liegt, sollen Sie vom Kanton künftig eine Prämie von 20 Prozent des Gesparten erhalten. Wer während fünf und zehn Jahren mindestens 50’000 Franken anspart, erhält den Zustupf, der zwischen 10’000 und 25’000 Franken liegt.
Politisches Dauerthema
Das Thema ist ein Dauerbrenner: Im Februar 2014 hiess das Stimmvolk das Begehren von Alt-FDP-Nationalrat Hans-Rudolf Gysin gut, der den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern wollte. Und noch immer ist die SP-Initiative «Wohnen für alle» hängig, die ähnliche Punkte aufgreift.
Aufgrund der Initiativen debattierte das Parlament bereits 2019 intensiv über eine Vorlage. Der Landrat trat damals auf Antrag der Kommission, die sich einstimmig gegen den Regierungsvorschlag gestellt hatte, jedoch nicht auf das Geschäft ein. Es habe politischen Erwartungen gegeben, die teils unvereinbar seien, so die Kritik.
Im Zuge dessen leitete der Regierungsrat einen «kreativen Gesetzgebungsprozess» in die Wege, wie er vergangenen Dezember mitteilte. Er lud je eine Delegation aus den beiden Initiativkomitees ein. Mit dem Dialog erhoffte sich die Regierung, ein Massnahmenpaket zu entwerfen, das von beiden Seiten akzeptiert wird.
Mit Erfolg.
Massnahmepaket mit drei Säulen
«Es ist ein klassischer Kompromiss», sagt Kommissionspräsident Stückelberger. Es sei gelungen, ein ausgewogenes Paket zu schmieden. «Den Schlusspunkt zu einer rund zehn Jahre langen Diskussion.»
Der neue Vorschlag wird parteipolitisch breit abgestützt, und sowohl vom Schweizer Hauseigentümerverband als auch vom Mieterinnen- und Mieterverband Baselland unterstützt. Ausserdem habe das SP-Initiativkomitee signalisiert, das Volksbegehren zurückzuziehen, wenn die Vorlage im Landrat durchkommt. Der Regierungsrat will mit dem Gesetz vor allem drei Massnahmen, drei Säulen implementieren: So sollen eine Bau- als auch eine Energiesparprämie, Massnahmen im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie Beratung und Prämien für altersgerechte Umbauten eingeführt werden.
Jährlichen rechnet die Kommission und die Regierung mit Ausgaben in der Höhe von rund 3,8 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über den Wohnbauförderfonds, dessen Kapital bei knapp 40 Millionen Franken liegt. Den Massnahmen soll jeweils der gleiche Betrag (rund 13,3 Millionen Franken) zur Verfügung stehen.
Kommt das neue Gesetz in zweiter Lesung durch, soll es am 1. Januar 2024 in Kraft treten – die drei Säulen würden schrittweise bis 2030 umgesetzt.
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