«Neues Arbeitsrecht, neue Mentalität»
Der französische Präsident Emmanuel Macron macht Ernst mit seinen Reformplänen.

Frankreichs Arbeitsrecht wird weiter liberalisiert, und das mit möglichst grossem Tempo. Gestern hat die Regierung nach einer relativ kurzen Vorbereitungsphase den Sozialpartnern und anschliessend der Öffentlichkeit den Inhalt der ersten fünf Verordnungen mitgeteilt. Überrascht darüber kann aufgrund der Ankündigungen von Staatspräsident Emmanuel Macron niemand sein. Er hatte in seinem Wahlkampf versprochen, das Arbeitsrecht im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weiter zu lockern und zugleich den sozialen Dialog zu stärken.
«Frankreich ist ein Rechtsstaat, ein sozialer Rechtsstaat, und wird das auch in Zukunft bleiben», schickte Premierminister Edouard Philippe bei der Vorstellung der fünf ersten Reformtexte vor den Medien voraus. Er weiss, dass jede Revision und erst recht jede Flexibilisierung der rechtlichen Garantien bei den Gewerkschaften auf Misstrauen oder gar frontale Ablehnung stösst.
Verpasste Gelegenheiten
Seiner eigenen Einschätzung zufolge handelt es sich aber um ein «ehrgeiziges, ausgewogenes und gerechtes» Vorhaben, mit dem die Regierung die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern in einer für Frankreich unerhörten Form modifiziert. Er hofft, mit diesen Liberalisierungen werde Frankreich «den Rückstand der verlorenen Jahre und der verpassten Gelegenheiten aufholen». Auch Arbeitsministerin Muriel hob die historische Bedeutung der Reform hervor: «Es ist nicht nur ein neues Arbeitsrecht, sondern auch eine neue Mentalität.»
Aus dem Ausland betrachtet stellt diese Reform im Wesentlichen einen Versuch dar, Frankreichs extrem voluminöses Arbeitsrecht dem Standard der Nachbarländer anzunähern. Das betrifft beispielsweise die Entschädigungen im Fall von Entlassungen, die in bestimmten Situationen je nach Urteil der paritätischen Arbeitsgerichte sehr hohe Summen erreichen konnten. Die Regierung will diese nun begrenzen. Wer weniger als zwei Jahre angestellt war, soll inskünftig maximal drei Monatsgehälter zugesprochen bekommen. Bei einer Anstellungsdauer von 30 Jahren soll die Entschädigung maximal auf 20 Monatslöhne steigen.
«Zutiefst enttäuscht»
Im Kern geht es bei der Reform darum, die Entscheidungen bezüglich der Vertrags- und Arbeitsbedingungen sowie der häufigen Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neu zu regeln und von der staatlichen Regelung per Gesetz auf die Verhandlungsebene in den Unternehmen zu verlagern. Das bringt in manchen Fällen zwangsläufig eine grundlegende Änderung der Kräfteverhältnisse mit sich.
Was aus der Sicht der Unternehmensleitung eine schnellere Anpassung an die Marktsituationen darstellt und folglich die Beschäftigung fördern soll, kann aus der Perspektive der Angestellten ein Verlust gesetzlicher Garantien und Rechte werden. Kooperationsbereite Gewerkschaftsverbände wie die CFDT wären nicht grundsätzlich gegen vermehrte direkte Verhandlungen, sofern damit nicht die Arbeitnehmer geschwächt, sondern im Gegenteil die Mitsprache und Einflussnahme der Personalvertretungen erweitert würden. Heute aber meinte der CFDT-Generalsekretär zu den nun publizierten Regierungsvorschlägen, er sei «zutiefst enttäuscht». Er hatte sich nach den wochenlangen Diskussionen mehr Entgegenkommen erhofft.
Beim bisher in Frankreich geltenden Festanstellungsvertrag sollen vermehrt Ausnahmen in Form von Beschäftigungen für eine Auftragsdauer erlaubt werden. Auch soll die Zahl der zulässigen Kurzzeitverträge je nach Branche variieren.
Besonders umstritten bei den Gewerkschaften ist die neue Möglichkeit, in Kleinunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten Vereinbarungen ohne Zustimmung der gewählten Delegierten dem Personal zur Annahme zu unterbreiten. Damit würden die Gewerkschaften de facto ausgeschaltet.
Gewerkschaften mobilisieren
Allerdings trägt diese Neuerung einer Realität Rechnung: Laut einer Erhebung des Arbeitsministeriums hatten 75 Prozent der Kleinunternehmen mit mehr als elf Beschäftigten gar keine Personalvertretung. In den grösseren Unternehmen sollen auch vermehrt direkte Befragungen der Beschäftigten erlaubt werden. Bisher braucht eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen auf Unternehmensebene (zum Beispiel bezüglich Arbeitszeit) die Zustimmung der Gewerkschaftsverbände, die bei den Delegiertenwahlen mindestens 30 Prozent der Stimmen erhalten hatten.
Das ist vor allem für die kämpferische CGT völlig inakzeptabel. Auch die politische Linke mobilisiert bereits gegen die Reformpläne der Regierung, die anscheinend ihre schlimmsten Befürchtungen über Macrons liberale Absichten bestätigen. Die Linkspartei «France insoumise» von Jean-Luc Mélenchon hat den 12. September als Kampftag gegen diese Politik ausgerufen.
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