Neuer NationalfeiertagNationalrat will einen zweiten 1. August
Der 12. September soll künftig ein nationaler Feiertag sein – wie der 1. August, aber ohne Bratwürste. Dabei soll an die Inkraftsetzung der Bundesverfassung erinnert werden.

Keine Volksinitiative ist so deutlich angenommen worden wie die 1.-August-Initiative. 83,8 Prozent stimmten im Jahr 1993 Ja. Seither ist der 1. August ein arbeitsfreier Feiertag. Nun soll es einen zweiten nationalen Feiertag geben, und zwar am 12. September. Der Nationalrat hat eine Motion von Heinz Siegenthaler (Mitte) angenommen, mit 94 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Zugestimmt haben SP, Grüne sowie die Mehrheit der Mitte und der Grünliberalen. Nein sagten die FDP und die SVP – mit einer Ausnahme: Der Nidwaldner SVP-Nationalrat Peter Keller stimmte für den neuen Feiertag. Über den Vorstoss muss noch der Ständerat befinden. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat den neuen Feiertag einführen – einen «Feiertag der Demokratie».
Während der 1. August an den Bund der Urschweiz im Jahr 1291 erinnert, wurde am 12. September 1848 die Bundesverfassung in Kraft gesetzt: Die Tagsatzung stellte die Annahme der Verfassung fest. Damit verloren die Kantonsverfassungen ihren Rang als höchste Verpflichtung.
Keine langen Reden
Siegenthaler wunderte sich darüber, dass der Tag bisher kaum beachtet wird. An diesem Tag seien die direkte Demokratie, der Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und der Föderalismus aus der Taufe gehoben worden, sagte er. «Inmitten von Monarchien und zu Zeiten einer hierarchischen Gesellschaftsordnung haben unsere Vorfahren ein Juwel geschaffen.» In anderen Staaten hätten die Monarchen damals das Geld des Volkes mit Schlössern verprasst.
Wie der Feiertag begangen werden soll, lässt der Vorstoss offen. Siegenthaler sagte: «Ich gehe nicht davon aus, dass man da wieder Bratwürste braten, Feuerwerk anzünden und Reden – denen niemand zuhört – halten muss; es soll wirklich ein Tag der Verfassung sein.»
«Die Schweiz ist sehr stolz auf ihre Verfassungstradition und zeigt das auch.»
Der Bundesrat stellt sich gegen das Anliegen. Zwar teile er die Meinung, dass die Gründung des Bundesstaats mit der ersten Bundesverfassung ein wichtiger Meilenstein sei, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Einen zusätzlichen nationalen Feiertag lehne der Bundesrat dennoch ab.
Das diesjährige Jubiläum – 175 Jahre Bundesstaat – will der Bund aber würdig begehen, wie Baume-Schneider ausführte. Geplant seien zahlreiche Veranstaltungen. Unter anderem werden am 1. und 2. Juli das Bundeshaus und weitere Gebäude öffentlich zugänglich sein. «Die Schweiz ist sehr stolz auf ihre Verfassungstradition und zeigt das auch», sagte Baume-Schneider.
In seiner schriftlichen Stellungnahme zur Motion bringt der Bundesrat mehrere Gründe gegen den neuen Feiertag vor. Der 12. September 1848 sei vermutlich das wichtigste, aber nicht das einzige Datum, das für die Gründung des modernen Bundesstaats von Bedeutung sei. Ein zusätzlicher Feiertag wäre ausserdem mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden.
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