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Nachrichtenlose Vermögen sollen nach 50 Jahren verfallen

Der Nationalrat will den Kontoinhabern eine Verwirkungsfrist von insgesamt 112 Jahren gewähren: Ein Mann geht am UBS-Gebäude auf dem Zürcher Paradeplatz vorbei.

62 Jahre müssen genügen

Historische Ereignisse nicht vergessen

Limite von 500 Franken

Lange Geschichte

SDA/wid